Die Herstellung der Einheit
Nach dem Fall der Mauer rückte die Vereinigung der beiden deutschen Staaten zunehmend in den Mittelpunkt. Bundeskanzler Helmut Kohl und Außenminister HansDietrich Genscher gelang es, in Verhandlungen mit der Sowjetunion den Weg für die Vereinigung der beiden deutschen Staaten frei zu machen. In den anschließenden Verhandlungen beider deutscher Staaten mit den vier ehemaligen Besatzungsmächten ("2 plus 4Gespräche") wurde die Vereinigung außenpolitisch vertraglich einvernehmlich geregelt.
Am 1. Juli 1990 trat die Wirtschafts, Währungs und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR in Kraft. Wenige Wochen später, am 31. August 1990, wurde der Einigungsvertrag unterzeichnet. Er regelte den Beitritt der fünf Neuen Länder MecklenburgVorpommern, Brandenburg, SachsenAnhalt, Thüringen und Sachsen zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23. Am 3. Oktober 1990 wurde die deutsche Einheit in Frieden und Freiheit Wirklichkeit. Einen Tag später trat in Berlin der um 144 Abgeordnete aus den Neuen Ländern erweiterte erste gesamtdeutsche Bundestag zusammen.
Die Entscheidung über den künftigen Sitz von Parlament und Regierung fiel am 20. Juni 1991: Nach einer ganztägigen Debatte stimmten quer durch die Fraktionen 338 Abgeordnete für Berlin, 320 für den Verbleib in Bonn. Der Deutsche Bundestag wählte als seinen Sitz das Reichstagsgebäude. Der Bundesrat entschied sich 1996 für einen Umzug nach Berlin.