Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages berät federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind. Seine Zuständigkeiten korrespondieren weitgehend mit denen des Bundesministeriums des Innern.
Er ist zugleich Verfassungsausschuss. Das Aufgabenspektrum reicht von der Ausländer- und Asylpolitik über den öffentlichen Dienst, die politische Bildung, Religionsgemeinschaften, Staatsangehörigkeitsrecht, Vereinsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie den Verfassungsschutz bis zum Zivil- und Katastrophenschutz.
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