Karin Evers-Meyer, SPD
Journalistin, Autorin
Abschluss der Mittleren Reife, kaufmännische Ausbildung. Achtjährige Tätigkeit an der Akademie der Künste in Berlin, Begabtenabitur.
Tätigkeit als freie Journalistin und Autorin im Wirtschaftsbereich, zuletzt Drehbuchautorin und Produzentin für Industriefilme.
Ehrenpräsidentin des Niederdeutschen Bühnenbundes Niedersachsen und Bremen; ehrenamtliche Tätigkeiten in verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen und Vereinen.
Seit 1978 Mitglied der SPD. 1997 bis 2001 Ratsfrau der Gemeinde Zetel und stellvertretende Bürgermeisterin; seit 1986 Kreistagsabgeordnete im Kreistag Friesland, 1990 bis 1994 stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 1994 bis 2003 ehrenamtliche Landrätin des Landkreises Friesland; 1998 bis Oktober 2002 Mitglied des Niedersächsischen Landtages, seit 2005 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Wissenswertes
Über diesen Link gelangen Sie zum offiziellen Internetauftritt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Berlin, monatlich, Stufe 1
3. Funktionen in Unternehmen
EWE AG Energieversorgung, Oldenburg,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 8.5.2007), jährlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landeselektrizitätsverband Oldenburg (LEV), Oldenburg,
Mitglied des Verbandsausschusses (bis 6.11.2006)
Landkreis Friesland, Jever,
Mitglied des Kreistages (bis 31.10.2006)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
EWE-Stiftung, Oldenburg,
Mitglied des Vorstandes
Niederdeutscher Bühnenbund Niedersachsen - Bremen e.V., Oldenburg,
Ehrenpräsidentin
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".