Dirk Fischer (Hamburg), CDU/CSU
Rechtsanwalt
Abitur 1964 am Ostseegymnasium Timmendorfer Strand. Von 1964 bis 1966 Wehrdienst bei der Bundeswehr, z.Z. Oberleutnant d. R. Studium an der Universität Hamburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 1975 erstes, 1978 zweites juristisches Staatsexamen.
1978 bis 1980 Justitiar in einem Großhandelsunternehmen. Seit 1982 Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit 1967 Mitglied der CDU und der Jungen Union; von 1970 bis 1977 Landesvorsitzender der Jungen Union Hamburg; seit 1972 Mitglied des CDU-Landesvorstandes in Hamburg und seit 1976 stellvertretender CDU-Landesvorsitzender; 1974 bis 1996 Kreisvorsitzender der CDU Hamburg-Nord. Mitglied der Hamburger Bürgerschaft von 1970 bis 1981; 1992 bis 2007 Landesvorsitzender der Hamburger CDU; Mitglied im Bundesvorstand der CDU.
Mitglied des Bundestages seit 1980; seit 1989 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr der CDU/CSU-Fraktion, seit 1998 der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, seit November 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Aufbau Ost.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Berlin-Brandenburg Media GmbH, Berlin,
Mitglied des Beirates
Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,
Mitglied des Beirates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Vorsitzender des Eisenbahninfrastrukturbeirates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutscher Fußball-Bund e.V.
(DFB), Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes
Hamburger Fußball-Verband
e.V. (HFV), Hamburg,
Präsident, ehrenamtlich
Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie, Hamburg,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
Norddeutscher Fußball-Verband
e.V. (NFV), Bremen,
Mitglied des Präsidiums und des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".