Dr. Wolfgang Götzer, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Humanistisches Gymnasium in Landshut. 1974 Abitur, anschließend Wehrdienst. 1976 bis 1980 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität München, anschließend Referendariat in Landshut und München, 1983 zweites juristisches Staatsexamen, 1986 Promotion zum Dr. jur. utr.
Seit 1984 selbständiger Rechtsanwalt in Landshut.
1969 bzw. 1970 Eintritt in die Junge Union bzw. CSU, 1972 bis 1982 Kreisvorsitzender der Jungen Union Landshut-Stadt, 1975 bis 1983 stellvertretender Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern, 1983 bis 1989 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Niederbayern, seit 1982 Kreisvorsitzender der CSU Landshut-Stadt. Seit 1978 Stadtrat in Landshut, Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Mitglied des Bundestages vom 4. Juni 1984 bis 1987 und seit 1990.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Landshut
3. Funktionen in Unternehmen
ISP Scholz Beratende Ingenieure AG, München,
Mitglied des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Fachhochschule Landshut, Landshut,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stadt Landshut, Landshut,
Mitglied des Stadtrates
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Rechtsanwälte Dr. Götzer, Götzer & Kollegen GbR, Landshut
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".