Alfred Hartenbach, SPD
Amtsgerichtsdirektor, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz
1963 Abitur. 1963 bis 1965 Wehrdienst (Reserveoffizier). 1965 bis 1966 Studium der evangelischen Theologie in Bethel, ab 1966 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg. 1971 erstes juristisches Staatsexamen, danach Vorbereitungsdienst im Bereich des Hessischen Ministeriums der Justiz und zweites juristisches Staatsexamen im November 1973.
Seit Januar 1974 Staatsanwalt in Kassel mit Schwerpunkten organisierte und Wirtschaftskriminalität, Steuer- und Insolvenzverfahren, seit Januar 1986 Richter und ab Oktober 1986 Direktor des Amtsgerichts Hofgeismar in Nordhessen. 1991 bis 1993 zusätzlich Direktor des Kreisgerichts Nordhausen (Thüringen).
Mitglied in mehreren Vereinen. Vorstand (ehrenamtlich) der LFK Philippstiftung e. V. Immenhausen.
1968 Eintritt in die SPD; 1972 bis 1995 Vorstandstätigkeiten im Ortsverein, in Arbeitsgemeinschaften und in der SGK Hessen; 1994 bis 2002 Parteirat. 1977 bis 1991 Stadtverordneter, danach bis 1995 ehrenamtliches Magistratsmitglied mit dem Aufgabengebiet Jugend, Soziales und Senioren.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 1998 bis 2002 rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion; seit Oktober 2002 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium der Justiz, Berlin,
Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Philippstiftung e.V. Fachklinik für Lungenerkrankungen
und Altersgerechtes und Betreutes Wohnen, Immenhausen,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".