Bettina Herlitzius, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Architektin
Geboren am 08. Juli 1960 in Bad Salzuflen; Lebensgemeinschaft, ein Sohn.
1979 Abitur in Bad Salzuflen. Studium der Architektur an der RWTH Aachen, 1988 Diplom.
1986 Gründung und selbstständig tätig in der Planungsgruppe "Alte Windkunst"; 1992 bis 1995 Referendariat beim Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen, 1995 zweites Staatsexamen; seit 1995 Amtsleiterin für "Straßenbau und Wohnungswesen" bei der Kreisverwaltung Aachen.
Seit 1985 Mitglied im Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Fördermitglied im Rainbow e.V. Aachen und im Frauenkommunikationszentrum Herzogenrath.
Seit 2002 Mitglied im Vorstand des Grünen-Bezirksverbandes Mittelrhein. Seit 1999 Mitglied im Landschaftsverband Rheinland (LVR) und im Regionalrat Köln, seit 1999 stellvertretende Vorsitzende des Regionalrats Köln, 1999 bis 2004 frauenpolitische Sprecherin im LVR, seit 2004 finanzpolitische Sprecherin und Leiterin des Arbeitskreises Finanzen der Grünen im LVR, seit 2005 Mitglied im Vorstand der Grünen-Fraktion im LVR.
> eingetreten am 3. September 2007 für den durch Verzicht
ausgeschiedenen Abg. Dr. Reinhard Loske,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Kreisbauamtsleiterin,
Kreisverwaltung Aachen, Aachen
3. Funktionen in Unternehmen
Rheinland Kultur GmbH, Pulheim,
Mitglied des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landschaftsverband Rheinland, Köln,
Mitglied der Landschaftsversammlung
Regierungsbezirk Köln, Köln,
Regierungsrätin
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Stiftung Bergbaumuseum Grube Anna II, Alsdorf,
Mitglied des Beirates
Stiftung Zinkhütter Hof, Stolberg,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".