Karin Roth (Esslingen), SPD
Sozialarbeiterin, Senatorin a. D., Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Volksschule. Akademie der Arbeit, Fachhochschule für Sozialarbeit. Ausbildung im Verwaltungsdienst der Deutschen Post.
Verwaltungsangestellte bei der Bundespost. Abteilungsleiterin beim DGB-Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Referentin beim Vorstand der IG Metall, Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Nordmark.
Mitglied der IG Metall und der Naturfreunde. 1995 bis 1998 Mitglied und Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates. VdK-Fördermitglied, Gründungsmitglied der Initiative der Samariterstiftung "Stiftung Zeit für Menschen".
Mitglied der SPD seit 1972. 1998 bis 2001 Senatorin für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit November 2005 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Wissenswertes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mir liegt der Kontakt zu Ihnen sehr am Herzen. Ich glaube, Politik
muss sich vor allem durch Bürgernähe auszeichnen. Deshalb
möchte ich Sie bitten, mir Ihre Fragen Anregungen stets
vorzutragen. Sie können das in meiner
Bürgersprechstunde, telefonisch oder
schriftlich tun. Den Termin meiner nächsten
Bürgersprechstunde entnehmen Sie bitte der regionalen Presse
oder meiner Internetseite
www.karin-roth.de.
Ihre Karin Roth
Bei Fragen, die sich auf die politische Arbeit in Berlin beziehen,
wenden Sie sich bitte an mein Berliner
Büro:
Karin Roth, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 227-7 52 47
Telefax: 030 / 227-7 63 91
E-Mail an mein Berliner Büro
Bei wahlkreisspezifischen Fragen kann Ihnen mein
Bürgerbüro im Wahlkreis
weiterhelfen:
Karin Roth, MdB
Katharinenstr. 21
73728 Esslingen
Telefon: 0711 / 3 00 16 34
Telefax: 0711 / 35 99 78
E-Mail an mein Bürgerbüro
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin,
Parlamentarische Staatssekretärin, monatlich, Stufe 3
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".