18.11.2006
Rede auf der Berliner Konferenz zum Thema "Zivilgesellschaft und
Politik aus der Sicht des Nationalen Parlaments" in Berlin vom 17.
- 19. November 2006
Meine Damen und Herren,
ich weiß nicht, ob es ein schierer Zufall oder doch ein gezielter Hinweis ist, dass nach dem ausgedruckten Programm ich zum Thema "Zivilgesellschaft und Politik aus der Sicht des Nationalen Parlaments" Stellung nehmen soll, während anschließend Hans-Gert Pöttering die gleiche Frage aus der Sicht des "Europaparlamentariers" behandeln soll. Ich bin selbst mal gespannt, ob und inwieweit sich daraus eine unterschiedliche Perspektive auf das gleiche Thema ergibt. Was den Grundsatz betrifft, bin ich ziemlich sicher, dass nicht nur zwischen uns beiden, sondern vermutlich auch in dieser Konferenz eine breite Übereinstimmung darüber besteht, dass eine freiheitliche Gesellschaft sowohl eine demokratisch gewählte Regierung und ein politisch verantwortliches Parlament benötigt als auch eine aktive Bürgergesellschaft und das jeweils Eine das jeweils Andere nicht ersetzen darf. Wenn diese Unverzichtbarkeit in der wechselseitigen Zuordnung und Verbindung von Bürgerengagement und verfassten demokratischen Institutionen im Allgemeinen unverzichtbar ist, dann gilt dieser Zusammenhang in besonderer Weise für den Bereich von Kunst und Kultur. Eine der praktischen Fragen mit Blick auch auf operative Verantwortlichkeiten ist die Zumessung von Verantwortlichkeiten an der einen wie der anderen Stelle, zunächst einmal aus nationaler Perspektive, und zum anderen die Frage: Was bedeutet das im Verhältnis der jeweiligen Mitgliedsstaaten und ihrer Zivilgesellschaften zur verfassten Europäischen Gemeinschaft? Zu beiden will ich ein paar Hinweise geben.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich seit ihrer Gründung als Kulturstaat. Dies ist in einer Reihe von Erklärungen, nicht zuletzt auch in einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich festgehalten worden, und es hat im übrigen im Einigungsvertrag, also in dem Dokument, in dem die beiden deutschen Staaten die Wiederherstellung der nationalen Einheit vollzogen haben, auch zum ersten Mal einen unmittelbaren staatsrechtlich und völkerrechtlich relevanten Niederschlag gefunden. Dieses Selbstverständnis als Kulturstaat bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Zuständigkeit für Kunst und Kultur in erster Linie beim Staat zu suchen und dort verankert wäre, aber es kommt in diesem Selbstverständnis schon eine Überzeugung zum Ausdruck, durch die sich Deutschland in mancherlei Weise vom Selbstverständnis anderer bedeutender Staaten und Gesellschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterscheidet, nämlich die über Jahrhunderte gewachsene Überzeugung, dass die Förderung von Kunst und Kultur ganz wesentlich eine öffentliche Aufgabe ist.
Dass der Staat auf all seinen Ebenen für die Förderungen von Kunst und Kultur eine herausragende Verantwortung hat, das findet übrigens seinen ganz praktischen Niederschlag darin, dass ziemlich genau 90 Prozent aller Aufwendungen für Kunst und Kultur in Deutschland aus öffentlichen Haushalten bestritten werden. Und dass all das, was es Gott sei Dank auch und gerade in einer immer aktiveren Bürgergesellschaft an privatem Engagement, an privaten Stiftungen, an Sponsoringaktivitäten gibt, ohne die auch solche Konferenzen wie diese heute schwerlich möglich wären, dass dies jedenfalls im Gesamtbudget der Aufwendungen für Kunst und Kultur in Deutschland weniger als 10 Prozent ausmacht.
Daraus kann man übrigens, das will ich ausdrücklich hinzufügen, keineswegs abschließende und hinreichende Schlüsse über die Bedeutung des Einen und des Anderen herleiten, aber es macht deutlich, in welchem Umfang dieses Land, dieser Staat, diese Verfassungsinstitutionen keineswegs erst seit der Gründung der zweiten deutschen Demokratie, sondern in Verlängerung einer langen historischen Entwicklung und Tradition die Förderung von Kunst und Kultur als öffentliche Aufgabe verstehen. Ich hoffe sehr, dass das so bleibt, und was den Deutschen Bundestag, für den ich hier ja auch sprechen soll, betrifft, habe ich keinen Zweifel daran, dass er in seinen Organen und Institutionen auf die Fortsetzung dieser Tradition großen Wert legt, das gilt nicht nur für den Ausschuss für Kultur und Medien, der sich dieses Themas besonders intensiv annimmt, es gilt ganz sicher auch für das Verständnis der Spitzen der Fraktionen, der anderen Ausschüsse, Gremien und Organe des Deutschen Bundestages.
An dieser Stelle fällt ein erster, jedenfalls nicht unbedeutender Kontrast auf: mit Blick auf die operative Förderung von Kunst und Kultur ist der Anspruch der Europäischen Gemeinschaft, was Kunst- und Kulturförderung angeht, außerordentlich bescheiden. Die dafür jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sind - unfreundlich formuliert - geradezu lächerlich gering und stehen bei einer rein statistischen Betrachtung in einem grotesken Verhältnis zu den Aufwendungen, die die Europäische Gemeinschaft beispielsweise für die Förderung der Landwirtschaft für angemessen hält. Ich sage das jetzt ausschließlich aus illustrativen Gründen und natürlich nicht mit dem Anspruch, die Relevanz des einen und des anderen mal eben in einem Nebensatz abschließend zu behandeln. Ich will sogar ausdrücklich bekräftigen, auch auf die Gefahr hin, dass der eine oder der andere diese Schlussfolgerung eher frustrierend findet, dass ich nicht für nötig und auch nicht für unbedingt erwünscht halte, dass die Europäische Gemeinschaft mit Blick auf die unmittelbare operative Förderung im Bereich Kunst und Kultur höhere Zuständigkeiten reklamiert. Ich glaube, dass der Aufwand einer solchen europäischen Förderkulisse in keinem vernünftigen Verhältnis zur Treffergenauigkeit steht und meine Erfahrungen mit Europäischen Förderprogrammen im Bereich der Kunst- und Kulturförderung stützen eher diese Skepsis, als dass sie mir Anlass zu dem Vorschlag gäben, das sollten wir massiv ausweiten. Vielleicht sagt Hans-Gert Pöttering in seinem Beitrag, ob und wieweit es alternative Überlegungen aus der Perspektive der Fraktionen des Europäischen Parlaments gibt.
Das führt im übrigen sofort in die Nähe des Verfassungsvertrages, der bei dieser Konferenz aus guten Gründen immer wieder beschworen, jedenfalls angesprochen wird, bei dem es nicht zuletzt auch um die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten geht. Es hat natürlich mit dem Selbstverständnis der Gemeinschaft, die mit dem Selbstverständnis der Mitgliedsstaaten zu tun, dass die operative Verantwortlichkeit für Bildung wie für Kunst und Kultur bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der Europäischen Gemeinschaft liegt, so dass, wenn überhaupt, dann nur an wenigen geradezu chirurgisch festzustellenden Bereichen hier eine eigene Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für solche Aufgaben begründet oder weiterentwickelt werden darf, die erkennbar über die Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hinausgeht.
Allerdings, und das nimmt ein Thema auf, das wir gestern schon in den Begrüßungsansprachen mehrfach vorgetragen haben oder vorgetragen bekommen haben, wenn wir über diesen Europäischen Verfassungsvertrag reden, dann reden wir nicht nur über Kompetenzen zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten und über Strukturen, die diese Gemeinschaft braucht, um ihre eigene Handlungsfähigkeit in vielen Politikfeldern zu ermöglichen, sondern wir reden auch und müssen auch reden über die zentralen Werte und Orientierungen, die dieser Gemeinschaft zugrunde liegen. Und auch aus der Sicht eines nationalen Parlaments werbe ich mit Nachdruck dafür, dass wir diese sehr prinzipielle, im Wortsinn grundsätzliche Perspektive bei allen Bemühungen um die Reaktivierung dieses Verfassungsvertrages nicht aus dem Auge verlieren.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es keine Aussicht auf innere Konsistenz der Europäischen Gemeinschaft gibt, die wir dringend brauchen, wenn wir uns nicht auf die kulturellen Grundlagen besinnen und damit die Grundsätze, die Prinzipien, die Orientierungen, auf denen diese Gemeinschaft beruht. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass gerade unter diesem Gesichtspunkt die Reaktivierung der gemeinsamen kulturell gewachsenen Überzeugungen und Prinzipien eine der Voraussetzungen für die künftige Verfassung der Europäischen Gemeinschaft ist, im übrigen schon gar mit Blick auf künftige Grenzziehungen dieser Gemeinschaft, die sich für mich jedenfalls anders als über die kulturelle Identität dieser Gemeinschaft plausibel gar nicht begründen lassen.
Ich will noch zum Schluss eine praktische Anregung geben, die vielleicht auch mit den Nachfolgeaktivitäten dieser Berliner Konferenz und den dazwischen vorgesehenen Aktivitäten in einem etwas kleineren Maßstab und vor allen Dingen dezentralisiert verbunden werden könnten. Ich finde es war eine gute Idee, deren nachhaltige Wirkung sich erst im Zeitverlauf herauskristallisiert hat, dass Jahr für Jahr - jetzt seit gut 20 Jahren - eine europäische Stadt zur europäischen Kulturhauptstadt erklärt wird und sich dann jedenfalls in einem Jahr und darüber hinaus besondere Aktivitäten in der Darstellung nationaler und europäischer Kunst und Kultur in diesen wechselnden Städten ergeht. Und nach meiner Überzeugung liegt eine besondere Chance in dem Umstand, dass nun, nach der großen Reihe der Hauptstädte, nun die Europäische Gemeinschaft stärker im besten Wortsinn in die Provinz wandert und den Reichtum an Kunst und Kultur ausstellt und freilegt, der sich natürlich nicht nur in den Hauptstädten finden lässt und in besonderer Weise eine größere öffentliche Aufmerksamkeit verdient. Wir werden im nächsten Jahr mit Luxemburg und Sibiu/Hermannstadt zwei Kulturhauptstädte in Europa haben und wir werden von da ab fast ausnahmslos immer mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Europäische Kulturhauptstädte haben, in der Regel eine aus dem "alten Westeuropa" und eine aus den "neuen Mitgliedsstaaten". Im Jahr 2010 wird Deutschland wieder die Kulturhauptstadt stellen. Es wird zum ersten Mal eine Region sein - das Ruhrgebiet - und gleichzeitig wird für Ungarn Pecs Kulturhauptstadt sein. Gleichzeitig ist entschieden worden, mit Istanbul eine Stadt außerhalb der heutigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in diesen Kreis der Europäischen Kulturhauptstädte und Metropolen mit einzubeziehen. Ich finde es lohnt darüber nachzudenken, ob wir aus der Fülle von Europäischen Kulturhauptstädten, die es aus den letzten 20 Jahren gibt und die in der Regel die Nationalen Hauptstädte waren, und den Hauptstädten Europäischer Kunst und Kultur, die wir in den nächsten 10 - 20 Jahren bekommen werden, die viel stärker dezentral angelegt sein werden, nicht ein enges Netzwerk knüpfen, in dem sich durch die unmittelbaren auch persönlichen Beziehungen von Kulturverantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft eine immer dichtere Verbindung in all den Themen ergeben könnte, mit denen sich auch diese Konferenz beschäftigt. Das wäre nach meiner Überzeugung nicht nur eine gute Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, wie man mehr und weniger wirkungsvoll, mit mehr und weniger großen Hebelwirkungen die Förderung von Kunst und Kultur organisieren kann - auch und gerade in der Verbindung von öffentlichem und privatem Engagement. Es wäre vor allen Dingen eine famose Möglichkeit, den Geist miteinander auszutauschen und ständig neu, Jahr für Jahr zu reaktivieren und auf diese Weise wirklich einen ganz praktischen Beitrag zu dem zu leisten, was die Absicht dieser Konferenz ist: - Europa eine Seele geben.