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EG-Verordnungen
EG-Verordnungen haben allgemeine Geltung.
Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar
in jedem Mitgliedstaat. Die EG-Verordnungen werden im
Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht. Sie treten an einem
festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/eg_verord