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Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss zwischen Bundesrat und
Bundestag hat 48 Mitglieder. Er besteht zu zwei Dritteln aus
Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern
des Bundesrates. Er stellt das Notparlament im Verteidigungsfall
dar, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages
unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Er entscheidet mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen,
mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gem_ausschuss