A - Z
Gewährleistungen
Der Bund kann Gewährleistungen, Bürgschaften und Garantien übernehmen. Sie können zu Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren führen und müssen deshalb im Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gewaehr