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Große Anfrage
Mittels einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Bundesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle, weil die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage öffentlich im Plenum diskutiert werden kann. Eine Große Anfrage kann von einer Bundestagsfraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten gestellt werden. Nachdem die Regierung die Große Anfrage schriftlich beantwortet hat, wird sie im Plenum debattiert.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/grosse_anfrage