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Konstruktives Misstrauen
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das
Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der
Mehrheit seiner Mitglieder (zur Zeit 307) eine/n Nachfolger/in
wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den
Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem
Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl
müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 GG).
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/K/konst_misstrau