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Listenkandidat
Listenkandidaten sind die Wahlbewerber, die auf
der Landesliste einer Partei aufgeführt sind. Abhängig
von der Anzahl der Zweitstimmen und abhängig von der Zahl der
direkt errungenen Mandate wird nach
dem Hare-Niemeyer-Verfahren errechnet, wieviele der
Listenkandidaten einer Partei in den Bundestag einziehen
(Sitzverteilung).
Dabei werden zunächst die Listenkandidaten zu Abgeordneten, die in der Liste weiter oben stehen.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/L/listenkand