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Listenverbindung
Die in den Bundesländern aufgestellten
Landeslisten einer Partei galten bis zur Bundestagswahl 1972 als
eigenständige Listen, die bei der Sitzverteilung getrennt
berücksichtigt wurden, es sei denn, damals wurde erklärt,
dass sie verbunden waren.
Heute sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass alle Landeslisten einer Partei bei der Sitzverteilung als verbunden anzusehen sind, wenn nichts anderes erklärt worden ist.
Verbundene Listen werden bei der Sitzverteilung gegenüber den anderen wie eine Liste behandelt. Die auf diese "verbundene" Liste entfallenden Sitze werden auf die einzelnen Landeslisten ebenfalls nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren weiterverteilt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/L/listenverb