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Obleute
Als Obleute werden die Abgeordneten bezeichnet, die in den einzelnen Ausschüssen Hauptansprechpartner ihrer jeweiligen Fraktionsführung sind. In jedem Ausschuss gibt es je Fraktion einen Obmann oder eine Obfrau.
Bei den Ausschussberatungen bestimmen sie den Kurs der Fraktion entscheidend mit, formulieren deren Interessen und bringen ggf. festgefahrene Vorhaben wieder in Gang. Sie stimmen zudem die Tagesordnungen ab und planen die Beratungen.
Für die Fraktionen sind die Obleute Mittler der Ausschussarbeit, weil sie einen guten Überblick über den Stand der Detailarbeit in ihrem Ausschuss haben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/O/obleute