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Registrierung von Verbänden
Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/R/regis-verb__nde