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Ungültige Stimmzettel
Ungültig sind Stimmzettel,
- die nicht in einem amtlichen Wahlumschlag abgegeben wurden,
- wenn der Wahlumschlag gekennzeichnet wurde oder einen fühlbaren Gegenstand enthält,
- auf denen keine Stimme abgegeben wurde;
- auf denen die Stimmabgabe nicht eindeutig ist, weil beispielsweise mehrere Direktkandidaten oder Landeslisten angekreuzt wurden,
- die eine Kennzeichnung, eine Anmerkung oder einen Vorbehalt enthalten.
Wird nur eine Stimme abgegeben, dann ist die andere ungültig.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/U/ung_stimmzettel