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Verhältniswahl
Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn
die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der
abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl
erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen 10 % der
Stimmen erhält, auch 10% der Parlamentssitze.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine 5%-Hürde enthält.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/V/verh_wahl