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Wahlleiter
Die Wahlleiter sind neben den
Wahlausschüssen vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane.
Sie stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die
ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl
sicher.
Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und i.d.R. in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden.
Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wahlleiter