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Wahlpflicht
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es
keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl
teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Anders ist das beispielsweise in den EU-Staaten Österreich und Belgien. Wer dort nicht wählt und keine hinreichende Begründung dafür gibt, muß u.U. eine Geldstrafe bezahlen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wahlpflicht