Wählen und Entscheiden
Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 sind etwa 62,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Davon sind 32,2 Millionen Frauen und 30 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit etwas größer als bei der Bundestagswahl 2005, als rund 61,9 Millionen Deutsche wählen durften.
Am 27. September 2009 sind über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages zu bestimmen. Fünf gute Gründe, weshalb auch Sie wählen gehen sollten.
Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben? Kein Problem. Denn es gibt ja die Briefwahl. Eine Gebrauchsanleitung.
Er ist der oberste Wächter über die Bundestagswahl, aber seine Arbeit findet nur selten im Licht der Öffentlichkeit statt: der Bundeswahlleiter. Aufmerksamkeit erregt er vor allem, wenn er alle vier Jahre in der Wahlnacht vor die Fernsehkameras tritt und das vorläufige amtliche Endergebnis bekannt gibt. Doch seine Aufgaben sind wesentlich umfassender: Der Bundeswahlleiter ist nicht nur für den reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl verantwortlich, er klärt auch alle rechtlichen und organisatorischen Fragen im Vorfeld der Wahl.
16 Mal waren die Bundesbürger bisher aufgerufen, ihre Volksvertretung zu wählen. Mal brachte der Urnengang den Machtwechsel im Land, mal nur minimale Verschiebungen bestehender Konstellationen. Vor der Wahl schicken Parteien ihre Kandidaten, Themen und Parolen in den demokratischen Wettstreit, bis der Wählerwille am Wahltag feststeht. Ein Rückblick in loser Folge auf die bundesweiten Urnengänge in den vergangenen 60 Jahren, auf Wahlkämpfe, Spitzenkandidaten und Slogans, auf Parteien und 16 Parlamente.
Wahlberechtigte
Auch im Ausland lebende Deutsche können i.d.R. mitwählen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind u.a. Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder die Patienten psychiatrischer Kliniken sind.
Einträge zum Thema Bundestag und Wahl
- Absolute Mehrheit (Gewichtung 4)
- Aktives Wahlrecht (Gewichtung 2)
- Briefwahl (Gewichtung 1)
- Bundestagswahl (Gewichtung 4)
- Bundestagswahlkreis (Gewichtung 1)
- Bundeswahlausschuss (Gewichtung 3)
- Bundeswahlgesetz (Gewichtung 3)
- Bundeswahlleiter (Gewichtung 1)
- Direktkandidat (Gewichtung 3)
- Fünf-Prozent-Hürde (Gewichtung 4)
- Kanzlerwahl (Gewichtung 2)
- Landeslisten (Gewichtung 1)
- Mandat (Gewichtung 4)
- Sitzverteilung (Gewichtung 3)
- Ungültige Stimmzettel (Gewichtung 3)
- Wahlbenachrichtigung (Gewichtung 4)
- Wahlkampfkostenerstattung (Gewichtung 2)
- Wahlprüfung (Gewichtung 4)