hib-Meldung
077/2006
Datum: 14.03.2006
heute im Bundestag - 14.03.2006
Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen bewerten
16/872) nach dem richtigen
Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen. Darin
heißt es, die Ansprüche von Mitarbeitern aus zugesagten
Betriebsrenten müssten in den Unternehmensbilanzen als
Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden. Nach dem
Einkommensteuergesetz sei für Pensionsrückstellungen ein
Rechnungszinsfuß von sechs Prozent zugrunde zu legen. Je
höher der Zinsfuß ist, desto niedriger seien die in der
Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen, schreibt die FDP. Das
Institut der Wirtschaftsprüfer habe darauf aufmerksam gemacht,
dass der vorgeschriebene Zinssatz von sechs Prozent seit Jahren
"unrealistisch hoch" sei. Ein halber Prozentpunkt Zinsdifferenz
wirke sich auf die Rückstellungshöhe mit zehn Prozent
aus. Bei einer mehrjährigen durchschnittlichen
Kapitalmarktrendite von vier Prozent würde sich eine
Unterdotierung der Pensionsrückstellungen von 40 Prozent
ergeben. Da sich das Gesamtvolumen der in den Bilanzen der
deutschen Unternehmen ausgewiesenen Rückstellungen auf 215
Milliarden Euro belaufe, gäbe es nach diesen Annahmen einen
zusätzlichen Rückstellungsbedarf von 86 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung soll nun sagen, ob sie den Zinssatz von sechs
Prozent im Vergleich zur durchschnittlichen Kapitalmarktrendite der
letzten Jahre für deutlich zu hoch hält und die
Pensionsrückstellungen um etwa 86 Milliarden Euro zu niedrig
ausgewiesen sind. Sie soll ferner darlegen, ob die Gefahr besteht,
dass die betrieblichen Pensionszusagen im Versorgungsfall nicht
ausreichend erfüllt werden können. Schließlich
interessiert die Fraktion, weshalb bei der Bildung der
Rückstellungen selbst bei dynamisierten Versorgungsleistungen
künftige Lohn- und Gehaltsteigungen nicht berücksichtigt
werden dürfen.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen
Anfrage (
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Wolf
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_077/06