Italienische Militärinternierte erhalten keine Entschädigung für Zwangsarbeit
Berlin: (hib/VOM) Die im Zweiten Weltkrieg in Deutschland internierten italienischen Soldaten, die zu Zwangsarbeit verpflichtet wurden, hatten nach Ansicht der Bundesregierung den Status von Kriegsgefangenen und erhalten daher keine Entschädigung nach dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (so genannte Zwangsarbeiter-Stiftung). Die Soldaten waren ab September 1943 nach dem Abschluss eines Waffenstillstandes zwischen Italien und den Alliierten von deutschen Truppen festgenommen und entwaffnet worden und mussten bis Kriegsende Zwangsarbeit leisten. Die Regierung schließt sich in ihrer Antwort ( 16/2422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/2187) dabei der Auffassung des Völkerrechtlers Professor Christian Tomuschat an, der in einem Gutachten feststellte, dass diese Personengruppe keine Zahlungen aus der Zwangsarbeiter-Stiftung erhalten habe. Eine Ausnahme habe lediglich für jene Militärinternierten gegolten, die zusätzlich zu ihrem Kriegsgefangenenstatus rassische Verfolgung zu erdulden hatten.
Die Regierung bedauert ausdrücklich, dass viele Militärinternierte unter "harten und menschenunwürdigen Bedingungen leben und arbeiten mussten". Schutzvorschriften des Kriegsvölkerrechts seien nicht beachtet worden. Das ändere aber nichts an der rechtlichen Einordnung der Militärinternierten als Kriegsgefangene. Die Frage der Entschädigung für Zwangsarbeit sei durch das Gesetz zur Errichtung der Stiftung abschließend geregelt worden, und nach diesem Gesetz seien Kriegsgefangene von Leistungen ausgeschlossen. Zur Zahl der noch lebenden Betroffenen heißt es in der Antwort, ein Opferanwalt habe 2004 behauptet, es handele sich um 150.000 Personen. Eine italienische Wissenschaftler-Delegation habe Professor Tomuschat gegenüber die Zahl zum Stichtag 15. September 1999 mit 58.000 angegeben.
Vor einem deutschen Verwaltungsgericht sind nach Regierungsangaben rund 4.150 weitgehend identische Klagen ehemaliger italienischer Internierter auf Entschädigung aus den Mitteln der Zwangsarbeiter-Stiftung anhängig. In Italien liefen zurzeit 40 Einzelklagen und sechs Sammelklagen (insgesamt 113 Kläger) auf Entschädigung oder Schadensersatz von Überlebenden, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen für deutsche Kriegsverbrechen oder sonstige NS-Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges. Klagen italienischer Opfer vor anderen ausländischen Gerichten seien nicht bekannt, so die Regierung.
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