Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie/
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist kleineren Stadtwerken und
kommunalen Netzbetreibern auf dem Energiesektor bei der
Formulierung der Anreizregulierungsverordnung entgegengekommen.
Dies berichtete das Bundeswirtschaftsministerium am
Mittwochvormittag im Wirtschaftsausschuss. Das Bundeskabinett hat
die Anreizregulierungsverordnung heute beschlossen. Sie sieht vor,
dass die Entgelte für den Zugang zu den Strom- und
Gasversorgungsnetzen vom Jahr 2009 an nach einer Methode bestimmt
werden, die Anreize für eine effiziente Leistung der
Netzbetreiber setzt. Danach werden den Netzbetreibern Obergrenzen
für ihre Erlöse vorgegeben, die auf der Grundlage eines
bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden. Die
Effizienzvorgaben sollen sich an den effizienten Netzbetreibern
orientieren, also jenen mit dem besten Verhältnis zwischen
netzwirtschaftlicher Leistung und Aufwand. So genannte strukturelle
Ausreißer, die das Ergebnis des Vergleichs verzerren
könnten, werden vorher ausgesondert, wie die Regierung
mitteilte. Die noch nicht effizienten Unternehmen sollen nun zehn
Jahre, nämlich zwei Regulierungsperioden von je fünf
Jahren, Zeit haben, um ihre Ineffizienzen abzubauen. Der
Verordnungsentwurf hatte dafür nur acht Jahre vorgesehen.
Für die erste Regulierungsperiode legt die Verordnung einen
allgemeinen Faktor für die Produktivitätssteigerung der
gesamten Netzbranche von 1,25 Prozent jährlich fest. Der
Entwurf hatte hier noch 1,5 Prozent vorgesehen, die nun erst in der
zweiten Regulierungsperiode zum Tragen kommen. Darüber hinaus
sei sichergestellt worden, so die Regierung, dass die Unternehmen
die jährlichen Effizienzvorgaben auch erreichen oder gar
übertreffen können und es nicht zu "unbilligen
Härten" kommt. Bestimmte Kostenblöcke, etwa für die
betriebliche Altersvorsorge in den Unternehmen, aber auch für
die Aus- und Weiterbildung des Personals, würden nicht in den
Effizienzvergleich einbezogen. Zudem werde ein stark vereinfachtes
Verfahren angeboten, durch das kleinere Netzbetreiber von einigen
Datenlieferungen an die Bundesnetzagentur als
Regulierungsbehörde befreit würden. Dieses vereinfachte
Verfahren könnten nun 76 Prozent aller Stromnetzbetreiber
nutzen, die höchstens 30.000 Kunden haben. Durch die Anhebung
des Richtwerts von 20.000 auf 30.000 Kunden sei der Kreis der
Unternehmen, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen können,
erweitert worden. Von diesen 76 Prozent würden aber nur 21
Prozent der Stromkunden versorgt. Union und SPD lobten den
Kompromiss. Die SPD sagte, er sei geprägt vom "Geist einer
großen Koalition". Nicht beeinflussbare Kosten müssten
außerhalb der Reichweite der Bundesnetzagentur bleiben. Es
dürften nicht jene Unternehmen zum Maßstab werden, die
ihre Mitarbeiter zu möglichst geringen Standards
beschäftigen. Die Union unterstrich, die kleinen Netzbetreiber
müssten den Kostendruck aushalten können. Aus der Union
hieß es aber auch, wenn man an das natürliche Monopol
der Netzbetreiber heran wolle, könne man nicht alle
Kostenbestandteile für "nicht beeinflussbar" erklären.
Wenn die Kommunen unternehmerisch tätig werden wollten,
müssten sie sich den gleichen Rahmenbedingungen stellen wie
die übrige Wirtschaft. Die Linksfraktion verwies auf den
Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der daran erinnert habe, dass
die Personalkosten nur "begrenzt beeinflussbar" seien. Die
intensive Debatte in den Kommunen führten auch die Grünen
ins Feld, während die FDP die Anreizregulierung als "scharfes
Schwert" für mehr Wettbewerb bezeichnete.
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