Regierung: Soziale Situation von Überlebenden der NS-Verfolgung ist bekannt
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung kennt die teilweise problematische soziale Situation von Überlebenden der NS-Verfolgungspolitik in Osteuropa und Israel. Wie aus ihrer Antwort ( 16/9138) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8856) hervorgeht, setze sich vor allem die Jewish Claims Conference (JCC) für die Interessen der NS-Verfolgten ein und fordere finanzielle Unterstützung. 1992 sei eine außergesetzliche Härteregelung zwischen der Regierung und dem JCC geschlossen worden. Je nach Verfolgungsschicksal erhielten NS-Verfolgte Einmalzahlungen oder laufende Zahlungen. Zusätzliche würden Pflegekosten für Holocaustopfer teilweise übernommen. Die jährlichen Leistungen des Bundes lägen bei rund 2 Millionen Euro pro Jahr. Daneben zahle die Bundesregierung in einen Fonds der JCC, der Verfolgte in Osteuropa mit 30 Millionen Euro jährlich begünstige.
Darüber hinaus erhielten NS-Verfolgte, die auf Grund der Verfolgung Pflegeleistungen benötigen, Hilfe im Rahmen des Heilverfahrens. Es umfasse vor allem die Kostenerstattung für ärztliche Behandlung sowie für die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, für eine Pflegekraft oder eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, für psychotherapeutischer Behandlung oder eine Kur. Ferner unterstütze die Bundesregierung Pflegeleistungen für Holocaustopfer. Seit 1992 seien 53 Millionen Euro dafür gezahlt worden. In diesem Jahr stünden rund 11 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Zahl der Rentenempfänger nach dem Bundesentschädigungsgesetz ist nach Darstellung der Regierung von 118.270 im Jahre 1995 auf 59.524 im Jahr 2006 gesunken. Im selben Zeitraum seien jedoch außergesetzliche Härteregelungen geschaffen worden, nach denen zurzeit rund 70.000 Verfolgte monatlich eine Entschädigung erhielten. Die Ausgaben nach dem Bundesentschädigungsgesetz trügen der Bund und die elf alten Bundesländer je zur Hälfte. Insgesamt seien danach von 1953 bis Ende 1995 rund 38 Milliarden Euro bis Ende 2006 43 Milliarden Euro gezahlt worden. Der Anteil des Bundes an diesen Ausgaben habe 1995 bei 384 Millionen Euro und 2006 bei 200 Millionen Euro gelegen. Die Ausgaben aufgrund außergesetzlicher Regelungen hätten sich 1995 auf etwa 58 Millionen Euro und 2006 auf etwa 245 Millionen Euro jährlich summiert. Damit sei der Ausgabenanteil des Bundes an der Wiedergutmachung von 1995 bis 2006 gestiegen. Wie es in der Antwort weiter heißt, verhandelt die Bundesregierung mit der JCC über eine weitere Verbesserung der außergesetzlichen Härteleistungen für NS-Verfolgte.
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(ab 01.04.2008 )
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