Regierung will gesundheitliche Anforderungen an Tätowiermittel festlegen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will gesundheitliche Anforderungen an Mittel zum Tätowieren und für so genanntes "Permanent Make-up" festlegen. Dies geht aus ihrem verbraucherpolitischen Bericht 2008 ( 16/9163) hervor. Dabei sollen die Verwendung von problematischen Stoffen wie etwa Azo-Farbstoffen, die krebserzeugende Amine abspalten können, und solchen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten, für das Herstellen von Tätowiermitteln verboten werden. Die Anwendung von Tätowiermitteln könne zu Hauterkrankungen wie Dermatitis führen, heißt es zur Begründung.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, will die EU-Kommission für Nahrungsergänzungsmittel Höchst- und gegebenenfalls auch Mindestmengen bei Vitaminen und Mineralstoffen festlegen. Entsprechende Vorschläge sollen Anfang 2009 vorgelegt werden. Die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen könne dazu führen, dass Mengen dieser Stoffe aufgenommen werden, die unter normalen Bedingungen bei ausgewogener Ernährung nicht zu erwarten wären, so die Regierung.
Brüssel wolle darüber hinaus die Vorschriften über neuartige Lebensmittel ("Novel Food") und über Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen ergänzen. Geplant sei ein einheitliches Zulassungsverfahren. Grundsätzlich sollen Stoffe nur nach positiver Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen werden. Durch das einheitliche Verfahren werde es möglich, so die Regierung, schneller als bisher neue technologische und wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Für Aromen sollen zudem die Kennzeichnungsvorschriften erweitert werden, um die Verbraucher besser zu informieren.
Handlungsbedarf sieht die Regierung bei der Allergenkennzeichnung, von der "lose Ware" anders als verpackte Ware bislang ausgenommen ist. Allergiker sollten nach Ansicht der Regierung auch das vielfältige Angebot lose abgegebener Lebensmittel wie zum Beispiel Backwaren und Fleischprodukte nutzen können. Die Kennzeichnung solle also nicht auf verpackte Lebensmittel begrenzt bleiben. Auch sollten möglichst viele verpackte Lebensmittel künftig freiwillige Zusatzinformationen tragen. Ziel sei es, dass bis Ende 2010 drei Viertel aller Lebensmittelverpackungen auf dem deutschen Markt eine erweiterte Information über den Nährwert enthalten, und zwar den Energiegehalt (Brennwert) und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.
Auf dem Finanzsektor weist die Regierung darauf hin, dass die Selbstverpflichtung der Banken und der Kreditwirtschaft aus dem Jahre 1995, jedem ein Girokonto anzubieten, bislang noch nicht zu einer verbindlichen Selbstverpflichtung weiterentwickelt worden sei. Mit der von der Regierung geplanten Einführung eines "Pfändungsschutzkontos" solle der Schuldner bessergestellt werden. Jeder Girokonto-Inhaber könne dann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird. Für jeden Monat, in dem eine Pfändung eintritt, werde ein Sockelbetrag unabhängig von der Einkommensart pfändungsfrei gestellt. Mit diesem Betrag könne der Schuldner seine Geldgeschäfte bargeldlos abwickeln, sodass das Girokonto in Form eines Guthabenkontos für ihn erhalten bleibe.
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