Bundesregierung unterstützt Menschenrechtsagenda der ASEAN-Staaten
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung begrüßt die Grundsatz-Charta der ASEAN-Staaten, in der sich die zehn Mitglieder der asiatischen Regionalorganisation auf gemeinsame Prinzipien wie Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte verständigen, ausdrücklich. "Die Menschenrechtsagenda hat einen revolutionären Charakter", sagte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes (AA) am Mittwochabend im Menschenrechtsausschuss. Er betonte, die im November 2007 auf dem ASEAN-Gipfel in Singapur verabschiedete Charta und der darin enthaltene Menschenrechtsmechanismus ("Human Rights Body") solle noch in diesem Jahr ratifiziert und genaue Zielvorgaben, so genannte "Terms of Reference", sollen erarbeitet werden. Dem Ausschuss lag zu diesem Thema auch ein Antrag der Regierungsfraktionen vor ( 16/7490), in dem sie die Bundesregierung unter anderem auffordern, die Menschenrechte in den ASEAN-Staaten im Rahmen des EU-ASEAN-Dialogs zu stärken. Die Abstimmung über den Antrag wurde jedoch verschoben, um zu prüfen, in wieweit einem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprochen werden kann. Sie wollen von der Bundesregierung fordern, sich für die Aufhebung strafrechtlicher Verbote der Homosexualität in den ASEAN-Staaten einzusetzen.
Der Regierungsvertreter warnte in der Ausschusssitzung zunächst vor zu großem Optimismus. "Es dürfen nicht zu hohe Erwartungen gestellt werden. Die Lage in den zehn Mitgliedstaaten ist sehr unterschiedlich. Es gibt Staaten, in denen die Menschenrechte im Wesentlichen eingehalten werden." In anderen wie Myanmar oder Kambodscha gebe es aber noch "beträchtliche Defizite." Nicht alle ASEAN-Mitglieder seien auch in gleichem Maße daran interessiert, das Thema Menschenrechte zu thematisieren. Derzeit prüfe das Auswärtige Amt, inwieweit es gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte den Aufbau des Menschenrechtsmechanismus unterstützen könne.
Ausführlich ging der Regierungsvertreter in der Sitzung auf die Situation in den zwei Mitgliedstaaten Indonesien und Kambodscha ein, in die der Ausschuss Ende Oktober 2008 eine Delegationsreise plant. So sei in Indonesien insgesamt eine positive Entwicklung zu verzeichnen, berichtete er, es gebe keine klassischen Menschenrechtsverletzungen mehr wie Hinrichtungen oder das Verschwinden lassen von Personen. "Das Land zeigt eine grundsätzliche Kooperationsbereitschaft mit den Vereinten Nationen", sagte er. Angespannt sei die Menschenrechtslage aber in der Provinz Papua, wo "ein Klima der Einschüchterung" herrsche.
In Kambodscha gebe es zwar "punktuelle Fortschritte", so der Regierungsvertreter. Beispielsweise seien jüngst Gesetze gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung verabschiedet worden. Auch habe der Gerichtshof für die Aufklärung der Verbrechen der Roten Khmer Mitte 2006 seine Arbeit aufgenommen. Sowohl das Auswärtige Amt als auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) würden diese Arbeit unterstützen. In anderen Bereichen, wie Korruption und Versammlungsfreiheit, habe sich die Situation jedoch beträchtlich verschlechtert. Noch immer habe es keine Justizreform gegeben. Auch die Wahlen im Juli 2008 hätten nicht den internationalen Standards entsprochen.
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