Joachim Hörster, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Abitur. Studium der Staats- und Rechtswissenschaft.
1972 bis 1983 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Westerburg.
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen.
1993 bis 2005 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Koblenz-Montabaur. 1974 bis Juni 1994 Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses, 1983 bis 1991 Vorsitzender der CDU-Fraktion des Kreistages des Westerwaldkreises; 1983 bis 1987 Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz.
Mitglied des Bundestages seit 1987; Mai 1992 bis März 2000 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion; Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz; Vorsitzender des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 GG; Vizepräsident und Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Kanzlei Dr. Holly, Rath, Hülshörster, Montabaur,
Rechtsanwalt
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Kreissparkasse Westerwald, Bad Marienberg,
Mitglied des Verwaltungsrates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V., Berlin,
Vorsitzender
Deutsch-Jordanische Gesellschaft e.V., Hannover,
Mitglied des Parlamentarisch-Politischen Beirates
Deutsch-Tunesische Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Nah- und Mittelost-Verein e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".