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Regierungsbefragung
In Sitzungswochen können Abgeordnete
mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der
Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen
von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der
Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum ist zeitlich
auf 35 Minuten begrenzt und dient der Erstinformation der
Abgeordneten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/R/regierungsbefrag