hib-Meldung
029/2008
Datum: 31.01.2008
heute im Bundestag - 31.01.2008
Beteiligung von Ethik-Kommissionen bei klinischen Prüfungen problemlos
16/7703) weiter hervorgeht, gilt dies auch
für das neu eingeführte Verfahren zur Beratung so
genannter multizentrischer klinischer Prüfungen durch
Ethik-Kommissionen. "Für die ordnungsgemäße
Durchführung konischer Prüfungen wurden keine
grundsätzlichen Probleme vorgetragen", heißt es.
Gleichwohl seien von den Beteiligten an klinischen Prüfungen
Verbesserungsvorschläge gemacht worden, die sich unter anderem
auf das Antragsprocedere, den Datenschutz und die
Gebührenerhebung bezogen. Daraus folge keine strukturelle
Änderung des Verfahrens, schreibt die Regierung.
Berlin: (hib/MPI) Die mit der zwölften Arzneimittelnovelle vom
April 2004 verankerten Regelungen zur Beteiligung von
Ethik-Kommissionen bei klinischen Prüfungen haben sich aus
Sicht der Bundesregierung bewährt. Wie aus einer Unterrichtung
der Regierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_029/08