Petitionsausschuss
Tätigkeitsbericht, Ausgabe 2009
Petitionsausschuss
Tätigkeitsbericht, Ausgabe 2009
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Deutscher Bundestag |
Drucksache 16/13200 |
16. Wahlperiode |
30.06.2009 |
Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
- Kurzfassung -
Am 30. Juni 2009 wurde der jährlich dem Parlament zu erstattenden Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben.
Im Berichtsjahr 2008 gingen 18.096 Petitionen beim Petitionsausschuss ein. Das sind 1.800 mehr als im letzten Jahr. Vom Ausschuss wurden 17.091 Petitionen bearbeitet. Hiervon konnten 6.558, ca. 38 Prozent, positiv beschieden werden.
Traditionsgemäß bilden die Petitionen aus dem Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit 4.096 Eingaben den Schwerpunkt der Arbeit. So stieg allein im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung die Anzahl der Eingaben um zehn Prozent auf 1.940 Eingaben.
Eine besondere Entwicklung konnte bei den Eingaben zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) verzeichnet werden. Die Anzahl stieg von 1.770 im Jahr 2007 auf 2.462 im Berichtsjahr. Hier erhielt der Ausschuss Eingaben zur Frage der Entfernungspauschale aber auch viele angesichts der Entwicklungen auf dem Bankensektor.
Die Anzahl der Eingaben zum Geschäftsbereich des Justizministeriums sank gegenüber dem Vorjahr leicht auf 1.863. Nach wie vor beschwerten sich viele Petenten über Probleme im Privatinsolvenzverfahren. Des Weiteren erreichte den Petitionsausschuss eine große Anzahl von Eingaben, in denen sich die Petenten mit Problemen beim Abschluss von Verträgen im Internet und deren Folgen auseinandersetzten.
Zum neuen System „ePetitionen“:
Im Oktober 2008 endete die Zeit des Modellversuchs und es wurde aufgrund einer Neuentwicklung ein eigenes Internetportal freigeschaltet. Der Ausschuss wurde dafür mit dem Politik-Award ausgezeichnet. Diese Ehrung zeigt, dass der Ausschuss hier auf dem richtigen Weg ist. Bestätigt wird dies auch durch die Resonanz, die das Portal „ePetitionen“ bereits in der Öffentlichkeit erworben hat. Wurden während des Modellversuchs monatlich etwa 900 Diskussionsbeiträge eingestellt, erhöhte sich die Zahl ab Oktober 2008 auf inzwischen über 2.500 Beiträge pro Monat.
Das neue System https://epetitionen.bundestag.de bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu wählen, ob sie eine Einzelpetition für ihr privates Anliegen oder eine öffentliche Petition für ein allgemeines Anliegen via Internet einreichen wollen. Zudem können Petitionen durch Mitzeichnung unterstützt werden und zu den einzelnen Petitionen können in den dazu gehörenden Foren auch Meinungsbeiträge eingestellt werden. Diese Funktionen wurden vom alten System übernommen jedoch in eine wesentlich nutzerfreundlichere Internetumgebung übertragen.
So steht neben den herkömmlichen Massen- und Sammelpetitionen ein modernes internetgestütztes Instrument zur Verfügung, welches die Attraktivität des Petitionswesens weiter erhöht und das Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger noch transparenter macht, denn auch die abschließende Entscheidung bezüglich einer öffentlichen Petition wird einschließlich ihrer Begründung anschließend im Internet veröffentlicht.
Einen besonderen Schwerpunkt der Ausschussarbeit bildeten die öffentlichen Beratungen von Petitionen.
So hat der Ausschuss fünf öffentliche Beratungen durchgeführt. Alle öffentlichen Sitzungen wurden im Internet übertragen und können dort auch jetzt abgerufen werden. Diese Sitzungen finden großen Anklang bei den Petentinnen und Petenten, die dadurch die Möglichkeit des unmittelbaren Kontakts zu ihrem Parlament haben.
Zu folgenden Themen wurden öffentliche Sitzungen durchgeführt:
- Verkehrswesen
- Gesundheitspolitik
- Umweltpolitik
- Wirtschafts- und Steuerrecht
- Situation der Heimkinder in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975
Die letztgenannte öffentliche Beratung stellt in mehrfacher Hinsicht einen Sonderfall dar.
Die Befassung mit dieser schwierigen Petition war besonders intensiv. Dieses Thema wurde öffentlich beraten, obwohl es sich nicht um eine öffentliche Petition handelte, weil das Anliegen so viele ehemalige Heimkinder betrifft.
Der Petitionsausschuss hat das erlittene Unrecht in seiner Beschlussempfehlung zutiefst bedauert. Die Arbeit des Ausschusses ging bei dieser Petition weit über das normale Maß hinaus. Mit dem Ergebnis, dass es jetzt einen „Runden Tisch“ gibt, an dem Heimkinder, Politiker und die Kirchen über Entschuldigungen und Entschädigungen diskutieren.
Erstmalig – und das ist die weitere Besonderheit – hat in der Geschichte des Petitionsausschusses ein Präsident des Parlaments an einer Sitzung des Petitionsausschusses teilgenommen und durch diese Geste die Bedeutung des Themas für das Parlament unterstrichen.