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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: (3) Fraktionen
Gültig ab: 28.01.2004 00:00
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(3) Fraktionen

Sie sind nach dem Ursprung des Wortes „Fraktur“ (Bruch) sozusagen Bruchteile. Und zwar sowohl Teile des Bundestages als auch Teile von Parteien. Unter Fraktionen wird der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament verstanden, die einer Partei angehören. Zur Bildung einer Fraktion im Bundestag müssen mindestens fünf Prozent der Gesamtmitgliedszahl des Bundestages derselben Partei angehören. Deshalb sind die beiden PDS-Abgeordneten „fraktionslos“. Es können sich aber auch Angehörige zweier Parteien (wie der CDU und der CSU) zusammenfinden, wenn sie „solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“.


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