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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Sitzverteilung in Gremien
Gültig ab: 11.10.2005 00:00
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Sitzverteilung in Gremien

Das Verfahren der mathematischen Proportion (nach Sainte Laguë/Schepers)

Wie viele Mitglieder darf eine Bundestagsfraktion in einen Ausschuss und in andere Gremien des Parlaments entsenden? Um dies gerecht zu bestimmen, wird ein spezielles Rechenverfahren angewendet. Vorgeschlagen wurde es vom damaligen Leiter der Gruppe Datenverarbeitung in der Bundestagsverwaltung, Hans Schepers (*1928). Die Methode geht zurück auf den französischen Mathematiker Jean-André Sainte Laguë (1882–1959).

Das Verfahren stellt sicher, dass das Gewicht der einzelnen Fraktion in den Gremien ihrem Kräfteverhältnis im Bundestagsplenum entspricht. Um die Zahl der Sitze zu ermitteln, werden für jede Fraktion so genannte Rangmaßzahlen berechnet. Die Rangfolge dieser Vergleichszahlen entscheidet über die Zuteilung der Sitze.

Beispiel: In einem fiktiven Gremium werden 9 Sitze besetzt. Wie viele erhält Fraktion A?

  1. Schritt: Die Mitgliederzahl der Bundestages wird durch die Mitgliederzahl jeder Fraktion oder Gruppe geteilt: Fraktion A hat 240 Sitze. Also: 598 : 240 = 2,492
  2. Schritt: Dieses Ergebnis wird nun mit einem Faktor multipliziert. 0,5 für die erste Rangmaßzahl, 1,5 für die zweite Rangmaßzahl, 2,5 für die dritte usw. Die erste Rangmaßzahl berechnet sich für Fraktion A also folgendermaßen: 0,5 * 2,492 = 1,246. Die zweite Rangmaßzahl der Fraktion A ergibt sich durch 1,5 * 2,492 usw.
  3. Schritt: Die aufsteigende Reihenfolge aller Rangmaßzahlen aller Fraktionen entscheidet über die Zuteilung der Sitze. Aus einer Tabelle lässt sich ablesen, wie die neun Sitze des Gremiums besetzt werden würden:

    Fraktion Sitze 1. Rang­maßzahl
    Faktor 0,5
    2. Rang­maßzahl
    Faktor 1,5
    3. Rang­maßzahl
    Faktor 2,5
    usw.
    A 240 1,246 3,738 6,229 usw.
    B 210 1,424 4,271 7,119 usw.
    C 68 4,397 13,191 21,985 usw.
    D 45 6,644 19,933 33,222 usw.
    E 35 8,543 25,629 42,714 usw.

Erklärung: Der erste Sitz geht an Fraktion A, denn sie hat mit 1,246 die niedrigste Rangmaßzahl. Der zweite Sitz geht an Fraktion B. Mit der Rangmaßzahl 8,543 kommt Fraktion E an Position 9 in diesem Gremium gerade noch zum Zuge.

Erschienen am 12. Oktober 2005


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