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Täglich neue Aufgaben

Bild: Akte mit Petitionsnummer
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Bild: Durchnummerierte Aktenrücken
Aktenrücken.

Petitionsausschuss

Bitten der Bürger – das ist aus der Sicht der Abgeordneten im Petitionsausschuss ein Phänomen: Je mehr sie davon lesen und bearbeiten, desto mehr scheinen es zu werden. Denn der Strom der Petitionen reißt nie ab. Bei rund 15.000 Eingaben im Jahr ist das kein Wunder. Der Ausschussdienst der Bundestagsverwaltung sichtet die Petitionen vorab, bewertet diese und unterbreitet den Abgeordneten Vorschläge dazu.

Mancher Abgeordnete nimmt sich je nach Arbeitsrhythmus, jeden Tag einige Anliegen vor. Mancher widmet einmal in der Woche viele Stunden dieser ganz speziellen Aufgabe – kaum aber ist der Stapel wieder auf dem Weg, landet ein neuer dort. Insofern liegt ein wesentlicher Unterschied zur Arbeit in anderen Fachausschüssen des Bundestages auf der Hand: Man arbeitet nicht Monate oder Jahre an einem Gesetzesprojekt, erlebt und gestaltet dessen Detailregelungen vom Entwurf bis zur Beschlussfassung. Man ist stets und ständig mit neuen Anliegen befasst.

Bunt und vielfältig wie die Wirklichkeit

Die vom Ausschuss beratenen Petitionen sind daher so bunt und vielfältig wie die Wirklichkeit in Deutschland. Aber ein wenig fachliche Arbeitsteilung ist auch hier üblich. So übernimmt jeder Politiker verschiedene Sachgebiete: Der eine kümmert sich etwa schwerpunktmäßig um Petitionen aus dem Bereich des Verteidigungs- und Außenministeriums, der andere bearbeitet Petitionen aus dem weiten Feld der Zuständigkeiten des Innenministeriums, wieder ein anderer widmet sich vor allem den Eingaben mit Gesundheits- und Sozialthemen. Daneben sind natürlich auch alle Petitionen für den einzelnen Abgeordneten interessant, die aus seinem eigenen Wahlkreis, seiner eigenen Heimatregion stammen.

Jede Petition bekommt eine eigene Akte, in der sämtliche Schritte nachvollzogen werden können: Stellungnahmen der betroffenen Ministerien, zusätzliche Informationen des Petenten, Vorschläge des Ausschussdienstes, Einschätzungen der Berichterstatter. Im Zeitalter von Bits und Bytes stehen die Vorgänge parallel zur Papierform auch noch einmal zeitnah im Intranet des Bundestages. Aber nicht jeder Politiker oder Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung hat Zugriff darauf – nur diejenigen Büros, die wegen ihrer Funktion an das „Petkom“-System des Ausschusses angeschlossen sind. So kann sich jedes Mitglied des Petitionsausschusses schnell über den Stand der Bearbeitung jeder einzelnen Petition informieren.

Durch Verfassung vorgeschrieben

Der Petitionsausschuss gehört zu den wenigen Gremien des Parlaments mit Verfassungsrang. Er ist nach dem Ausschuss für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität sogar der „zweite“ in der Reihenfolge der Fachausschüsse, also ganz oben angesiedelt. Dennoch, räumt Josef Philip Winkler, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen freimütig ein, „gehört er nicht unbedingt zu denen, die bei den meisten Abgeordneten auf der Liste der gewünschten Ausschüsse unter den ersten drei auftauchen“.

Auch er selbst habe es sich nicht ausgesucht, als er von seiner Fraktion gebeten worden war, in den Petitionsausschuss zu gehen. Inzwischen aber hat sich seine Einstellung gründlich geändert: „Ich würde ihn jetzt nicht mehr hergeben.“ Das hat nicht nur damit zu tun, dass Winkler inzwischen Obmann seiner Fraktion im Petitionsausschuss geworden ist und damit einen guten Überblick über alle wichtigen anhängigen Verfahren hat. Vor allem ist es das „direkte Erfolgserlebnis“, das die Mitglieder im Ausschuss bei ihrer täglichen Arbeit haben können.

Balkengrafik: Zahl der Petitionen von 1949 bis 2002

Mal ein paar Nickeligkeiten

Winkler, von Hause aus Krankenpfleger, schaut sich besonders gern Gesundheitspetitionen an. „Ich nehme nicht jede offizielle Stellungnahme als gottgegeben hin.“ Oft kennt er die Materie aus eigener Anschauung, kann also aus doppelter Perspektive (Praktiker des Gesundheitswesens und Teil des Gesetzgebers) die Anliegen der Petenten verfolgen. Und das in einem Klima, das sich gründlich von der Arbeitsatmosphäre in anderen Gremien unterscheidet: Es gebe zwar „ab und zu mal ein paar Nickeligkeiten“, doch überwiegend arbeiteten die Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg unproblematisch zusammen.

Es gehe auch den Oppositionskollegen nicht darum, andauernd die Regierung vorzuführen (dazu beträfen zu viele Petitionen Regelungen, die aus Zeiten stammten, in denen die jetzige Opposition noch die Regierung stellte), sondern es gehe allen gemeinsam darum, das Beste für den Petenten herauszuholen, wenn sich einmal herausgestellt habe, dass hier etwas geschehen müsse. „Es ist faszinierend, die Ausübung eines Grundrechtes so hautnah mitzuerleben, selbst daran mitzuwirken“, unterstreicht Winkler. Hier treffe das Recht des Bürgers auf die Pflicht des Bundestages. Winkler: „Eine angenehme Pflicht.“

Gabriele Lösekrug-Möller, die Obfrau der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, ist ebenfalls nach dem zufälligen Einzug in dieses Gremium aus Überzeugung dabeigeblieben. Als Nachrückerin war sie vor drei Jahren in den Bundestag gekommen – und von ihrer Arbeitsmöglichkeit im Petitionsausschuss besonders angetan.

Jedem neuen Abgeordneten sei dieses Gremium dringend zu empfehlen. Nirgendwo anders bekomme man in so kurzer Zeit einen derart intensiven Überblick über die politischen Themen und vor allem über die Auswirkungen der Gesetzgebung. Inzwischen weiß sie, wie hilfreich Erfahrung bei der Bearbeitung von Petitionen ist und wünscht sich mehr Kollegen, die nicht nur am Anfang ihrer Abgeordnetenkarriere einmal im Petitionsausschuss reinschauen. Gleichzeitig brauche der Ausschuss aber auch immer wieder neue Kolleginnen und Kollegen, die mit „frischem und unverstelltem Blick“ an die Eingaben herangehen.

Nah am Leben

Gibt es einen Grund für den Umstand, dass der Petitionsausschuss nicht so weit oben auf der parlamentarischen Beliebtheitsskala angesiedelt ist? Lösekrug-Möller hat eine Vermutung: „Man kann mit den Petitionsakten nicht den Glanz entfalten wie mit anderen Initiativen.“ Der überwiegende Teil der Arbeit vollziehe sich nicht öffentlich. Das Publikum erfahre erst davon, wenn das Verfahren abgeschlossen sei und der Petent zuvor sein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben habe.

Wenn der Petitionsausschuss also nicht im Rampenlicht stehe, so doch „ein bisschen näher am Leben“, wie die SPD-Politikerin erfahren hat. „Das macht uns vielleicht etwas bescheidener“, fügt sie nachdenklich hinzu. Denn diese Abgeordneten seien tagtäglich konfrontiert mit den Unvollkommenheiten des Systems, mit der Erkenntnis, dass noch so gut gemeinte Gesetze für einzelne Betroffene alles andere als gut sein können.

Zu den restlos von der Arbeit des Ausschusses überzeugten Mitgliedern gehört auch Günter Baumann, der Obmann der CDU/CSU-Fraktion. Dabei wusste er anfangs kaum etwas damit anzufangen. Nur, dass sich offenbar kein Kollege darum reißt: „Du darfst in den Innenausschuss, aber dafür musst du auch in den Petitionsausschuss“, lautete der Kommentar, als 1998 über die Ausschussbesetzung entschieden wurde. „Aber ich habe nach ganz kurzer Zeit gemerkt: Das macht Freude!“

Viele Petitionen aus dem Osten

Bei normalen Gesetzgebungsverfahren dauere es Jahre bis zum Ergebnis, oft klappe es auch gar nicht. Doch der Petitionsausschuss habe das Ergebnis seiner Arbeit oft schon nach kurzer Zeit vor Augen. Der Ausschussvorsitzende und er seien „die einzigen Ossis im Ausschuss“, stellt Baumann fest, und so ist für den früheren Bürgermeister aus der Grenzregion zur Tschechischen Republik klar, um was er sich besonders kümmert: ostspezifische Eingaben.

Unter den Petenten sind die Bürger aus den ostdeutschen Bundesländern statistisch häufiger vertreten. Für Baumann heißt das aber nicht, „dass die Ossis schneller meckern“, sondern dass beim in Eile entstandenen Einigungsvertrag nicht alles geregelt werden konnte. Insofern sei der hohe Anteil ostdeutscher Petenten ein positives Zeichen, dass die Bürger in den neuen Ländern die Grundzüge der deutschen Demokratie schnell gelernt hätten.

Der Petitionsausschuss kümmert sich nicht nur um Pannen in der Gesetzgebung. Er ist oft auch letzte Instanz, wenn Bürger in die Mühlen von Bürokratie und Gerichten geraten sind. Baumann: „Manchmal liest man die ersten Sätze und hat direkt eine Ahnung davon, was passiert ist.“ So auch bei dem Besitzer eines mittelständischen Betriebes, der 1972 in der DDR enteignet wurde und 1990 im Rechtsstaat mit seinem Eigentum weiter machen wollte.

Licht ins Dunkel

Baumann rief den Petenten an, fuhr zu ihm und sah sofort: „Hier geht es um Kriminalität.“ Von 1991 bis 2000 sei der Mann von schwarzen Schafen in der Treuhand „nur verschaukelt“ worden. Während sie ihn hinhielten, wurde sein Eigentum auf merkwürdigen Wegen versilbert. Baumann rollte mit seinen Kollegen und denen des sächsischen Landtages die ganze Angelegenheit auf, forderte alle möglichen Akten an und brachte Licht ins Dunkel.

Als dem Mann endlich und spät Genugtuung zuteil wurde, „war das für ihn wie Weihnachten und Ostern an einem Tag“. In solchen Fällen müsse man sich mit seinen Mitarbeitern „richtig reinknien“. Und dabei kann sich Baumann auch auf die Unterstützung aus anderen Parteien verlassen. „Der Berichterstatter von der SPD sagte mir sofort: ,Ich zieh da natürlich voll mit.’“

Das ist es, worauf auch Ausschussvorsitzender Karlheinz Guttmacher (FDP) sein Hauptaugenmerk legt: Gerechtigkeit. Insofern unterscheidet er auch die Arbeit des Petitionsausschusses von der in anderen Gremien. Es wird nicht zuerst danach geschaut, was finanziell machbar ist, und dann überlegt, wie die Prioritäten gesetzt werden könnten. Guttmacher: „Ich möchte in jedem einzelnen Fall erst einmal nach der Gerechtigkeit fragen, bevor ich an fiskalische Gründe denke.“

Andererseits kann der Petitionsausschuss allein natürlich keine Gesetze ändern oder Ministerien anweisen. Aber er kann Empfehlungen in unterschiedlich dosierter Intensität aussprechen oder jeden Minister bei Bedarf „vorladen“ (Guttmacher bevorzugt den höflicheren Begriff „einladen“). Manches lasse sich auch beizeiten auf dem „kleinen Dienstweg“ in Gang bringen. Nicht zuletzt: Die Erkenntnisse aus ihrer Arbeit können die Abgeordneten in ihren Fraktionen zur vorbeugenden Pannenabwehr einsetzen. Sie kennen die Tücken der Lücken aus dem Effeff. Und so wird der Petitionsausschuss am Ende doch zur Renommieradresse: Dessen Angehörige sprechen nicht über Theorie, sie kennen die Praxis. Und wenn sie ihren Kollegen Ratschläge in der Gesetzgebung geben, dann sind sie nicht allein: Mitunter stehen Dutzende, Hunderte oder gar Tausende von Petenten hinter ihnen. So bekommt ihr Wort Gewicht, wird ihre Arbeit wertvoll für beide Seiten – für den Bürger und die Volksvertretung.

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Text: Gregor Mayntz
Fotos: studio kohlmeier
Grafiken: Karl-Heinz Döring
Erschienen am 15. Dezember 2004

Erklärungen

Petition: Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Bitte“ oder „Ersuchen“. Es handelt sich also sprachlich um mehr als eine bloße Beschwerde oder einen einfachen, folgenlosen Hinweis. Dahinter steht immer zugleich die Erwartung, dass der Empfänger einer Petition in irgendeiner Weise tätig werden möge. Treffen derartige Bitten von verschiedenen Petenten mit gleichem Anliegen beim Bundestag ein, wird eine der Petitionen zur „Leitpetition“ erklärt und stellvertretend für die anderen verfolgt.
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Berichterstatter: In den übrigen ständigen Ausschüssen ernennt jede Fraktion für jedes Fachgebiet einen Berichterstatter, der sich besonders intensiv in die jeweilige Materie einarbeitet. Im Petitionsausschuss wird zwar auch dieser Sachverstand genutzt, denn jeder Abgeordnete ist neben seiner Tätigkeit im Petitionsausschuss Mitglied eines Fachausschusses. Daneben muss aber auch die große Zahl von Petitionen möglichst gleich auf alle Abgeordneten verteilt werden. Berichterstatter erleichtern zudem die Verständigung. Um zu klären, wie ein Problem einvernehmlich gelöst werden könnte, muss nicht stets der ganze Ausschuss zusammengerufen werden. Das beraten die Berichterstatter vor, so dass die Beschlussfassung im Ausschuss zügiger erfolgen kann.
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Verfassungsausschüsse: Dem Bundestag steht es grundsätzlich frei, wie viele und welche Fachausschüsse er zur Detailberatung ins Leben ruft. Einige jedoch schreibt die Verfassung vor. Das bedeutet: Diese muss das Parlament zu Beginn jeder Legislaturperiode einsetzen. Das sind der Europaausschuss, der Verteidigungsausschuss, der Auswärtige Ausschuss – und auch der Petitionsausschuss hat seit 1975 Verfassungsrang, nachdem das Grundgesetz zuvor lediglich das Grundrecht auf Einreichen von Petitionen „an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung“ erwähnt hatte.
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Obleute: Obleute sind diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen einerseits die Hauptansprechpartner für die Fraktionsführungen darstellen, andererseits aber auch den Kurs der Fraktion in den jeweiligen Fachfragen mitbestimmen. Jede Fraktion bestimmt also pro Ausschuss einen Obmann oder eine Obfrau. Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse in Obleutebesprechungen wieder voran.
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Nachrücker: Der Bundestag wird zwar für vier Jahre gewählt. Das heißt jedoch nicht, dass im Verlauf dieser vier Jahre ausscheidende Abgeordnete nicht ersetzt werden. Wenn ein Parlamentarier während der Wahlperiode stirbt oder aber das Mandat niederlegt, um sich zum Beispiel einer anderen Aufgabe zu widmen, rückt automatisch derjenige nach, der auf der jeweiligen Landesliste als nächster platziert war – es sei denn, der Ausscheidende kommt aus einer Partei aus einem Bundesland mit so genannten „Überhangmandaten“.
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Ausschussbesetzung: Je nach Arbeitsanfall sind die Fachausschüsse unterschiedlich stark besetzt – jedoch entspricht ihre Zusammensetzung immer den Stärkeverhältnissen im gesamten Bundestag. Der Ausschuss ist also eine verkleinerte Kopie der Mehrheiten im Plenum. Das Verhältnis wird nach einem mathematischen Verfahren zu Beginn jeder Wahlperiode ermittelt. Der Petitionsausschuss besteht aus 25 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern, davon entfallen je elf auf die SPD, zehn auf CDU/CSU, zwei auf Bündnis 90/Die Grünen und zwei auf die FDP.
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Statistik: Wie dem jüngsten Bericht des Petitionsausschusses vom Mai 2004 zu entnehmen ist, gingen im Jahr 2003 rund zwölf Prozent mehr Petitionen ein als im Vorjahr: 15.534 gegenüber 13.932 – also rund 60 täglich. 15 Prozent der Eingaben bezogen sich auf das Finanzministerium, zwölf Prozent auf das Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Bitten zur Gesetzgebung machten etwas mehr als ein Drittel der neuen Eingaben aus, Beschwerden etwa zwei Drittel. Bezogen auf je eine Million Einwohner kamen die meisten Eingaben aus Brandenburg (659), die wenigsten aus Baden-Württemberg (101).
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Ausschussvorsitz: Wer jeweils Vorsitzender eines Bundestagsausschusses wird, das regeln die Fraktionen selbst – nachdem sie die Spitzenposten zuvor in einem „Zugriffsverfahren“ unter sich verteilt haben. Entsprechend ihrer Stärke dürfen die Fraktionsgeschäftsführer abwechselnd und entsprechend häufig jeweils einen Ausschuss nennen, dessen Vorsitz sie mit einem Mann oder einer Frau aus ihrer Mitte besetzen wollen. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein, stellt im Einvernehmen mit den Obleuten die Tagesordnung auf, leitet die Sitzungen und informiert die Petenten über das Ergebnis.
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Gesetzgebung: In Deutschland wird nichts Gesetz, das die Mehrheit des Bundestages nicht zuvor in drei Lesungen beraten und beschlossen hat. Die zugrunde liegenden Gesetzentwürfe können von einzelnen Fraktionen, aus der Mitte des Hauses, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat eingebracht werden. Dadurch existieren auch verschiedene Möglichkeiten, berechtigte Anliegen aus Petitionen in das Verfahren einzuspeisen. Damit die Kollegen informiert sind, überweist der Petitionsausschuss in solchen Fällen das jeweilige „Material“ auch an alle Fraktionen.
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