Dieser Ausschuss hat es meistens mit „90-Prozent-Themen“ zu tun — also Angelegenheiten, die 90 Prozent der Bevölkerung für sich selbst als wichtig empfinden. Die Zahl der Zugriffe auf die Homepage des Ausschusses bestätigt das rege Interesse der Bürger. Denn hier geht es um die Bedingungen ihrer beruflichen Beschäftigung, ihre aktuelle soziale Situation und ihre Versorgung im Alter. Und das bedeutet: Manchmal sind es auch „100-Prozent-Themen“.
Auf vielfältige Weise ist der Ausschuss damit beschäftigt, wie die Arbeitslosigkeit abgebaut und die Beschäftigung gesichert werden kann. Gleich zu Beginn stand etwa ein Saisonkurzarbeitergeld im Mittelpunkt, das gegen die Winterarbeitslosigkeit in witterungsabhängigen Branchen in Stellung gebracht wurde. Auch einige Korrekturen an der Hartz-Gesetzgebung beleuchtete und beriet der Ausschuss. So etwa die Angleichung der Ost- an die West-Regelleistungen oder die neue Definition von „Bedarfsgemeinschaft“, wodurch Missbrauch unterbunden werden soll. Leitgedanke: die wirklich Bedürftigen besser erfassen und ihre Unterstützung auf eine verlässliche Basis stellen.
Ein ganz zentrales Anliegen in dieser Wahlperiode ist die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen. Der Ausschuss berät eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung, die mit einem Bündel von Maßnahmen Beschäftigungsfähigkeit und -chancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern und die sozialen Sicherungssysteme der besonderen Situation dieser Bevölkerungsgruppe anpassen soll. Das Paket beinhaltet Vorhaben wie den teilweisen Ausgleich von Lohneinbußen, wenn eine geringer bezahlte Tätigkeit angenommen wird. Auch die Regelung zur Weiterbildungsförderung sollen erweitert und eine Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert werden, um entsprechende Hemmnisse bei Neueinstellungen abzubauen. Gerade angesichts der unter dem Stichwort „Rente mit 67“ angestrebten Verlängerung der Lebensarbeitszeit muss die Beschäftigungssituation Älterer verbessert werden — für den Arbeits- und Sozialausschuss sind beide Vorhaben eng miteinander verbunden.
Die Änderung der Regelaltersgrenze („Rente mit 67“) stand lange im Mittelpunkt engagierter Debatten: Das soll zwar erst im Jahr 2012 allmählich beginnen und zu Beginn des nächsten Jahrzehntes zunächst noch einmal daraufhin überprüft werden, ob auch die Voraussetzungen gegeben sind. Doch der Ausschuss muss sich tief in die Details und die Auswirkungen einarbeiten, weil das Parlament die Grundsatzentscheidung bereits in dieser Wahlperiode fällen soll. Damit trifft der Ausschuss auf das Grundproblem der Alterssicherung: Der Bundeszuschuss ist kaum noch zu erhöhen, da schon jetzt jeder dritte Euro aus dem Bundeshaushalt in das Rentensystem fließt. Die Rentenbeiträge können auch nicht mehr massiv angehoben werden, weil zu hohe Nebenkosten Wirtschaftswachstum und neue Beschäftigung abbremsen. Die Nebenkosten sollen eher sinken als weiter steigen.
Trotzdem steht die gewaltige Verschiebung des Altersaufbaus der Bevölkerung vor der Tür, so dass — neben der Hoffnung auf ein massives Wirtschaftswachstum mit deutlich steigenden Löhnen — nur die Lebensarbeitszeit als Stellschraube übrig bleibt. Freilich geschieht die Grundentscheidung auch vor dem Hintergrund einer deutlich angewachsenen Lebenserwartung. Anhörungen sollen das für eine breite Öffentlichkeit eingehend beleuchten.
Aktualisiert am 30. August 2007« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
gerald.weiss@bundestag.de
Der Ausschuss hat 36 Mitglieder, CDU/CSU: 13, SPD: 13, FDP: 4, Die Linke.: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3.
„Unsere Arbeit, die natürlich
großes Interesse findet, bedeutet auch immer wieder ein
Werben um Verständnis für die Zusammenhänge. Wir
wollen durch unsere öffentlichen Anhörungen auch die
Grenzen von Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Dies wurde etwa
beim Thema „Rente mit 67“ deutlich. Im übrigen
zeigt die aktuelle Konjunkturentwicklung über die
Wirkungskette höheres Wachstum — höhere Löhne
„höhere Renten, dass die Spielräume für die
Rentenpolitik größer werden.“
Gerald Weiß (CDU/CSU)