Reichstage waren ursprünglich Zusammenkünfte des
Königs mit seinen (adligen) Gefolgsleuten. Ort, Zweck und
Zusammensetzung änderten sich im Laufe der Geschichte immer
wieder. Seit 1489 bestand ein Reichstag aus den Kurfürsten,
den Reichsfürsten und den Vertretern der Reichsstädte.
Die Tagesordnung bestimmte der Kaiser. Es gab mitunter zwei
Reichstage in einem Jahr, dann wieder jahrelang keinen einzigen. Im
15. Jahrhundert tagte der Reichstag an wechselnden Orten, etwa
Augsburg, Breslau oder Frankfurt. Von 1663 bis 1806 etablierte sich
der „Immerwährende Reichstag” in Regensburg. An
diesem Reichstag nahmen die Spitzen von Adel, Klerus und
Städten kaum noch selbst teil, sondern ließen sich von
Gesandten vertreten.
1866 ging der Begriff „Reichstag” auf das Parlament des
Norddeutschen Bundes über. Seine Zusammensetzung wurde nach
dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht bestimmt. Auch wichtige
Akteure der Frankfurter Nationalversammlung, die 1848/49 ohne
direkte praktische Resonanz geblieben war, waren seine Mitglieder
und konnten mit Otto von Bismarck um politischen Einfluss ringen.
Dieser war freilich ein mächtiger Gegenspieler und die Rechte
des Parlaments waren nicht sehr ausgeprägt. Wie der Reichstag
des Norddeutschen Bundes kam auch der Reichstag des Deutschen
Reiches nach 1871 zunächst im Palais Hardenberg in Berlin
unter. 1894 bekam der Reichstag am Königsplatz (heute: Platz
der Republik) sein erstes eigenes Haus: Der Reichstag war im
Reichstagsgebäude angekommen.
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Erschienen am 24. September 2008