Das erste
Datenschutzgesetz
weltweit wird vom Bundesland Hessen verabschiedet. Es schützt
die elektronisch verarbeiteten Daten vor dem Zugriff
Unbefugter.
Das
Bundesdatenschutzgesetz
regelt den Schutz personenbezogener Daten. Die Novelle 1990 legt
fest, dass staatliche Stellen diese nur auf Grundlage eines
Gesetzes verwenden dürfen.
Erster
Bundesbeauftragter
für Datenschutz wird Hans Peter Bull (Bild links). Der
Bundestag wählt den Datenschutzbeauftragten ab jetzt alle
fünf Jahre.
Im
Volkszählungsurteil
leitet das Bundesverfassungsgericht das „Recht auf
informationelle Selbstbestimmung” aus Art. 1 und 2 des
Grundgesetzes ab.
Das
Stasi-Unterlagen-Gesetz
erweitert das Recht zu wissen, wer welche Daten zur eigenen Person
verarbeitet, auf die Bestände eines aufgelösten
Geheimdienstes.
Infolge der
Terroranschläge
vom 11.9.2001 greift der Staat mit umfangreichen
„Sicherheitspaketen” massiv in die Privatsphäre
ein, unter anderem durch die Erweiterung der
Rasterfahndung.
Der
biometrische Reisepass
wird eingeführt, in dem das Passfoto auf einem Chip
gespeichert ist. 2010 wird voraussichtlich der elektronische
Personalausweis folgen.
Das
Bundesverfassungsgericht
Ikreiert im Urteil zu Online-Durchsuchungen das Grundrecht auf
„Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme”.