„Der Bundesbeauftragte für den Daten- schutz und die
Informationsfreiheit (BfDI)” heißt das Amt des obersten
deutschen Datenschützers etwas sperrig, seit am 1. Januar 2006
neue Aufgaben hinzugekommen sind: Seitdem räumt das
Informationsfreiheitsgesetz jedem Bürger voraussetzungslos ein
Recht auf Zugang zu Behördeninformationen ein. Und jeder kann
nun den Bundesbeauftragten anrufen, wenn er dieses Recht als
verletzt ansieht. Angesichts der jüngsten Fälle
massenhaften Datenmissbrauchs steht jedoch jene Funktion im
Vordergrund, die das Amt im Januar 1978 begründete: die
unabhängige Kontrolle des Datenschutzes bei öffentlichen
Stellen des Bundes und bei Telekommunikations- und Postunternehmen.
Nicht zu den Aufgaben gehört die Kontrolle des Datenschutzes
in der allgemeinen Privatwirtschaft. Dies ist Sache der
Aufsichtsbehörden der Länder – vielfach der
Innenministerien, in einigen Fällen auch des
Landesdatenschutzbeauftragten. Letztere sind zudem zuständig
für den Datenschutz im Bereich der Verwaltungen der
Länder und der Gemeinden.
Wichtig ist die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten, damit
er seinen Aufgaben nachkommen kann. Von der Bundesregierung
vorgeschlagen, wird er vom Bundestag für fünf Jahre
gewählt. Der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar wurde 2003 auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen
gewählt. Damals stimmte die Unionsfraktion gegen das
Grünenmitglied. Knapp fünf Jahre später hat ihn
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) mit
Unterstützung der Unionsfraktion für eine Wiederwahl
vorgeschlagen. Sie ist nur einmal möglich. Angesiedelt ist der
Beauftragte am Bonner Sitz des Bundesinnenministeriums. Er
untersteht zwar dessen Dienstaufsicht und der Rechtsaufsicht der
Bundesregierung. Eine Fachaufsicht besteht jedoch nicht, was die
Unabhängigkeit des Datenschützers unterstreicht
Ein wichtiges Kontrollinstrument des Bundesbeauftragten ist sein
Tätigkeitsbericht, den er alle zwei Jahre dem Bundestag
vorlegt. Als Schaar zuletzt im April 2007 das gut 200 Seiten starke
Dokument überreichte, bemängelte er eine starke
Einschränkung des Datenschutzes zugunsten der inneren
Sicherheit und forderte, der Staat müsse das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter Schutz
stellen.
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Erschienen am 19. November 2008