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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Elysée-Vertrag
Gültig ab: 10.06.2009 14:21
Autor: Dr. Sönke Petersen
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Elysée-Vertrag

Charles de Gaulle und Konrad Adenauer besiegeln den Elysée-Vertrag
Charles de Gaulle und Konrad Adenauer besiegeln den Elysée-Vertrag
© ullstein bild/BPA

Deutsch-französische Aussöhnung

Eines der letzten großen Vertragswerke Konrad Adenauers war der Deutsch-Französische Vertrag, der sogenannte Elysée-Vertrag vom 22. Januar 1963. Die Aussöhnung zwischen den „Erbfeinden” Frankreich und Deutschland lag sowohl Adenauer wie auch dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle besonders am Herzen.

Bei aller grundsätzlichen Zustimmung wurde in der Beratung des Bundestages allerdings auch die Sorge deutlich, der Vertrag könnte als gegen die atlantischen Mächte Großbritannien und die Vereinigten Staaten gerichtet aufgefasst werden und eine eigenständige europäische Politik begründen, was sicherlich auch in der Absicht de Gaulles lag. Deshalb fügte der Bundestag auf Betreiben der „Atlantiker” in seinen Reihen dem Ratifizierungsgesetz eine Präambel hinzu, in der klargestellt wurde, dass die Verpflichtungen aus den anderen von der Bundesrepublik abgeschlossenen Verträgen unberührt bleiben.

Nach dieser anfänglichen Missstimmung entwickelte der Vertrag schnell seine positive Wirkung. Nicht nur, dass sich jährlich die Regierungen beider Länder zu ausgiebigen Konsultationen trafen und treffen, auch auf kulturellem Gebiet entfaltete sich eine enge Zusammenarbeit. Tausende von Städtepartnerschaften zwischen französischen und deutschen Gemeinden vertieften das Verständnis zwischen beiden Seiten. Hohen Anteil hat auch das Deutsch-Französische Jugendwerk, mit dessen Unterstützung Millionen Jugendliche aus beiden Ländern sich gegenseitig kennen- und verstehen lernten. Heute gilt das Deutsch-Französische Jugendwerk als beispielgebend für den Jugendaustausch mit anderen Ländern, etwa mit dem östlichen Nachbarn Polen.

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Text Dr. Sönke Petersen 
Erschienen am 12. Juni 2009


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