Die Beteiligung der Wehrmacht an den Verbrechen der Nationalsozialisten ist bis heute ein heikles Thema. Als 1995 die Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944" in Hamburg eröffnet wurde, schlugen die Wellen der Empörung hoch. Die Ausstellung geriet wegen ungenauer Arbeit in die Kritik, doch eine Forschungskommission befand später, dass die Grundaussage stimmte: Die Wehrmacht war an den Verbrechen des Dritten Reiches aktiv beteiligt.
"Nie wieder Drittes Reich" war der Gedanke, der schon damals die Bundestagsabgeordneten bewog, einen Wehrbeauftragten als parlamentarisches Kontrollorgan der neuen Bundeswehr einzuführen, der dem Bundestag einen jährlichen Bericht zur Situation der Bundeswehr vorlegen und Ansprechpartner für die Soldaten sein sollte. Das hatte es noch nie gegeben. Im Juni 1956 wurde die Institution des Wehrbeauftragten im Grundgesetz festgeschrieben und am 11. April 1957 verabschiedete das Parlament gegen das Votum von SPD und Gesamtdeutschem Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages.
Die SPD kritisierte, dass dafür lediglich eine einfache Mehrheit des Parlaments ausreichen sollte. "Der Wehrbeauftragte kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn man auch der Öffentlichkeit von vornherein klarmacht, er vertritt die Nation als Ganzes", sagte Fritz Erler. Doch der Protest war überflüssig. Knapp zwei Jahre später wurde der Helmuth von Grolman als erster Amtsinhaber gewählt. Mit einem Wahlergebnis von 363 gegen 16 Stimmen erreichte er auch die zuvor geforderte Mehrheit.