Die Bundespolizei soll ihre Mietverträge überprüfen und etwaige Überzahlungen für die zurückliegenden Jahre "ausnahmslos und vollständig" zurückfordern. Dies haben die Mitglieder des Rechungsprüfungsausschusses am 30. März einstimmig beschlossen.
Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach hat die Bundespolizei mit den Betreibern von Flug- und Seehäfen insgesamt 120 Mietverträge mit einem Volumen von jährlich 17 Millionen Euro abgeschlossen. Dabei dürfe nach dem Gesetz die Miete die Selbstkosten der Vermieter nicht überschreiten. In 75 Prozent der Fälle habe die Bundespolizei dies jedoch nicht geprüft und deshalb vielfach erheblich höhere Mieten gezahlt.
Im Flughafen Frankfurt am Main beispielsweise nutzten Bundespolizei und Zoll überwiegend gleichartige Büroräume in denselben Gebäuden. Die Zollverwaltung habe ihrerseits die Selbstkosten ermittelt. Dagegen habe die Bundespolizei jährlich über 3 Millionen Euro mehr als die Selbstkosten bezahlt beziehungsweise als gesetzlich zulässig war, so der BRH.