Aus dem ERP-Sondervermögen sollen 2 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt abgeführt werden können. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung ( 16/4664 ) ab, den der Bundestag am 29. März an den Wirtschaftsausschuss überweisen hat.
Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) geht auf den Marshall-Plan und den Wiederaufbau Europas nach dem Krieg mit Hilfe der USA zurück. Daraus werden zinsgünstige Kredite für den Mittelstand sowie Stipendienprogramme für junge Wissenschaftler finanziert. Als Ausgleich für die Abführung der 2 Milliarden Euro ist geplant, dem Sondervermögen Rechte des Bundesfinanzministeriums an Rücklagen der KfW-Bankengruppe in Höhe von einer Milliarde Euro zu übertragen. Zugleich soll das ERP-Vermögen Rückstellungen von einer Milliarde Euro auflösen. Die bisherige Wirtschaftsförderung soll sowohl dem Volumen als auch der Intensität nach erhalten bleiben. Das ERP-Vermögen werde Teile seines Vermögens als Eigenkapital in die KfW-Bankengruppe einbringen oder dieser als nachrangiges Darlehen gewähren, so die Regierung.
Die Regierung betont in ihrem Gesetzentwurf, dass auch die Beteiligungsrechte des Parlaments bei der ERP-Wirtschaftsförderung in Zukunft gewahrt würden.