Zur europäischen Zukunft Bosniens und Herzegowinas hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Große Anfrage ( 16/4796 ) gestellt. Die Sicherheitslage in dem Land entspanne sich, gleichzeitig verhindere der Nationalismus nach wie vor dringend notwendige Reformen auf dem Weg zu politischer Stabilität und einem multiethnischen Rechtsstaat, begründen die Grünen ihr Interesse. Sie wollen unter anderem wissen, was die Bundesregierung für den Prozess der politischen Einigung zugunsten notwendiger Reformen und der Verabschiedung einer neuen Verfassung für Bosnien und Herzegowina tun will. Wie sie die Tatsache beurteilt, dass es keinen umfassenden und einheitlichen Verwaltungsrechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt gibt, will die Fraktion auch in Erfahrung bringen. Wie die Regierung die weitere Verzögerung der Polizeireform bewertet und ob sie die Auffassung teilt, dass die vorhandenen Grundbücher nicht die Grundeigentumsverhältnisse spiegeln und daher dringend reformiert werden müssten, wollen die Grünen ebenso erfahren.
Mit dem Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, einen offiziellen Tag gegen Homophobie einzuführen, hat sich der Bundestag am 25. Mai befasst. Als konkretes Datum empfehlen die Grünen in einem Antrag ( 16/5291 ) den 17. Mai. In der Begründung heißt es dazu, dieses Datum sei bereits in "vielen Ländern" als Gedenktag gegen Homophobie eingeführt worden. Auch das Europäische Parlament habe in einer Resolution am 26. April beschlossen, "den 17. Mai jedes Jahr als Tag gegen die Homophobie zu feiern". Das Datum knüpft an die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990 an, Homosexualität von der Liste der psychischen Erkrankungen zu streichen. Darüber hinaus fordern die Grünen die Bundesregierung auf, sich für einen Welttag gegen Homophobie bei den Vereinten Nationen einzusetzen.
Die Vorlage wurde zur Beratung an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat am 23. Mai den Weg für ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und sechs mittelamerikanischen Staaten (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) frei gemacht. Die Übereinkunft war Mitte Dezember 2003 geschlossen worden. Das Abkommen soll unter anderem dazu dienen, den politischen Dialog und den Freihandel zu erweitern. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 16/4716 ) vorgelegt.
Mit dem EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage hat sich der Ausschuss für Menschenrechte am 23. Mai befasst. In einer Beschlussempfehlung der CDU/CSU und SPD wird der Bericht als eine "wichtige Dokumentation der internen und externen Menschenrechtspolitik der Europäischen Union" bezeichnet. Die Fraktionen unterstützen die Schlussfolgerungen der EU etwa zum weltweiten Folterverbot, Menschenrechtsdialogen mit China und Russland sowie zu Menschenrechtsklauseln in bilateralen Assozierungsabkommen zwischen der EU und Drittländern. Die Grünen und die FDP kritisieren in gesonderten Änderungsanträgen zu der Beschlussempfehlung die Lockerung der EU-Sanktionen gegen Usbekistan. Sie fordern außerdem die Bundesregierung auf, die deutschen Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen.
Die Bundesregierung soll während ihrer EU-Ratspräsidentschaft die Initiativen für eine weltweite Ächtung der Todesstrafe voranbringen, um damit eine eindeutige Haltung der EU in dieser Frage zu erreichen. In ihrem Antrag ( 16/5411 ) fordert die FDP-Fraktion die EU auf, dies in die Schlussfolgerung zur Tagung des Europäischen Rates am 21. und 22. Juni aufzunehmen. Daneben setzt sich die FDP in ihrem Antrag dafür ein, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Position gegen die Todesstrafe sowohl auf internationaler Ebene als auch in bilateralen Verhandlungen zum Ausdruck bringen sollen. Zur Begründung erklärt die Fraktion, dass die Todesstrafe sowohl grausam als auch unmenschlich sei. Obwohl sie in 88 Ländern abgeschafft sei, gebe es nach wie vor Länder, in denen die Todesstrafe verhängt werde, etwa China, Indien, Russland oder eine Reihe von US-Bundesstaaten.