VERBRAUCHERKREDITE
Neue europäische Richtlinie soll Angebote in Zukunft besser vergleichbar machen
Wer einen Fernseher auf Pump kauft oder sich das Geld für den nächsten Urlaub bei seiner Bank leiht, soll in Zukunft mehr Möglichkeiten haben, sich zu verschulden. Für ein breiteres Kreditangebot soll die Verbraucherkredit-Richtlinie sorgen, auf die sich die zuständigen Minister der EU in der letzten Woche verständigt haben.
Mit der Richtlinie werden die Verbraucherschutz-Vorschriften für Kredite von 200 bis 50.000 Euro in der EU harmonisiert. Die wichtigste Neuerung steht im Anhang der Richtlinie: Ein vierseitiges Formular mit standardisierten Angaben soll dafür sorgen, dass alle Kreditangebote in Europa vergleichbar sind. Von Lappland bis nach Portugal sind die Banken in Zukunft beispielsweise verpflichtet, ihre Kunden über den effektiven Jahreszins aufzuklären. Kreditverträge können binnen 14 Tagen ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen will, darf das gegen eine Gebühr von 0,5 bis 1 Prozent des Betrages tun. Für die Verbraucher sei das ein "enormer Mehrwert", sagt die zuständige Kommissarin Meglena Kuneva.
Im Europäischen Parlament sind davon nicht alle Abgeordneten überzeugt. Der Berichterstatter, der deutsche Unionsabgeordnete Kurt Lechner, verweist auf eine Studie, die im Auftrag des Parlaments durchgeführt wurde. Die Experten rechnen damit, dass die Kosten der Kreditinstitute für Verbraucherkredite durch zusätzliche Informations- und Beratungskosten eher steigen. Mit neuen, grenzüberschreitenden Angeboten der Kreditwirtschaft in diesem Bereich sei nicht zu rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries räumt ein, die meisten Verbraucher würden Teilzahlungskredite auch in Zukunft bei ihrer Hausbank oder Sparkasse aufnehmen. In der vom Ministerrat verabschiedeten Fassung werde die Richtlinie "zu mehr Überregulierung und mehr Bürokratie" führen, fürchtet Lechner.
Unklarheiten bestehen seiner Ansicht nach bei der Abgrenzung zu den nationalen Vorschriften. Grundsätzlich zielt die Richtlinie darauf, die Vorschriften nach "oben" zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten dürfen keine weitergehenden Verbraucherschutzvorschriften erlassen. Die Minister hätten jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz beschlossen, mit denen weder den Kreditgebern noch den Kreditnehmern geholfen werde. So werden Überziehungskredite auf Girokonten zwar grundsätzlich von der Richtlinie erfasst, die Mitgliedstaaten können aber in diesem Bereich andere Regelungen erlassen. Lechner will versuchen, die Vorlage des Rates in der zweiten Lesung des Parlamentes "schlanker zu machen". Eine Mehrheit dafür ist zur Zeit aber nicht absehbar, da viele Abgeordnete die Vorlage noch nicht kennen.