Das umstrittene Gewebegesetz ist unter Dach und Fach. Der Bundestag billigte am 24. Mai zu später Stunde den deutlich geänderten Regierungsentwurf ( 16/3146 , 16/5443 ) mit den Stimmen der Großen Koalition. Die FDP und Die Linke enthielten sich, die Grünen stimmten mit Nein. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Geweberichtlinie vom März 2004 umgesetzt werden. Die Grünen scheiterten mit einem Entschließungsantrag ( 16/5479 ), Gewebetransplantate rechtlich nicht dem Arzneimittelgesetz zu unterstellen.
Geregelt wird in dem Gesetz der Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben wie Augenhornhäuten, Herzklappen, Haut, Knochen oder Stammzellen. Nachdem der ursprüngliche Entwurf etwa wegen einer befürchteten Kommerzialisierung bei Experten auf massive Kritik gestoßen war, änderte die Koalition die Vorlage in mehr als 50 Punkten. So ist jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die Organspende und -transplantation Vorrang vor der Entnahme nur einzelner Teile von Organen und Geweben hat.
Außerdem wurde die Regelung gestrichen, dass nichteinwilligungsfähige Personen, etwa manche Behinderte, unter bestimmten Bedingungen als Knochenmarkspender herangezogen werden können. Restriktiver als zunächst vorgesehen wird es auch bei der Knochenmarkspende bei einer minderjährigen Person: Diese wird auf Verwandte ersten Grades, also Eltern und Geschwister, begrenzt.