Das EU-Parlament hat am 25. September neue Regeln zum europäischen Eisenbahnverkehr beschlossen. Passagiere haben danach bei Verspätungen auf Langstrecken - ähnlich wie bei Flugreisen - Anspruch auf Entschädigung. Kommt der Zug eine Stunde später an, als im Fahrplan vorgesehen, werden 25 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet, beträgt die Verspätung zwei Stunden und mehr, muss die Bahngesellschaft ihren Fahrgästen die Hälfte des Fahrpreises zurückzahlen.
Sprecher aller Fraktionen im Europaparlament bedauerten, dass der Rat in den Verhandlungen auf sehr langen Übergangsfristen bestanden habe. Die Verordnung zu den Passagierrechten tritt 2009 in Kraft und kann dann von jedem Land noch drei Mal um jeweils fünf Jahre hinaus geschoben werden. Diese Regelung sei aus Rücksicht auf einige osteuropäische Länder getroffen worden, wo das marode Bahnnetz derzeit noch zu vielen Verspätungen führe. Die vorgesehenen Entschädigungszahlungen würden für die Bahnbetriebe eine zu große Belastung darstellen, hieß es aus Ratskreisen. Zugführer müssen nach den neuen Regelungen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, wenn sie auf grenzüberschreitenden Strecken arbeiten.
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im EP, Michael Cramer, bedauerte, dass auch künftig Fahrräder nicht in Hochgeschwindigkeitszügen transportiert werden könnten. Dies wünschten sich 80 Prozent der deutschen Bahnreisenden.