BUNDESRAT
Länder kritisieren Gesetzentwurf scharf
Die Deutsche Bahn hat auf ihrer Fahrt in den Kapitalmarkt den nächsten Zwischenstopp einlegen müssen - im Bundesrat. Am 12. Oktober nahmen die Länder dort offiziell zum vorliegenden "Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes" Stellung. Ihre Vertreter in Person der Minister Daehre (Sachsen-Anhalt), Hirche (Niedersachsen) und Wittke (Nordrhein-Westfalen) untermauerten in Anwesenheit von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) vehement ihre Kritik am vorliegenden Entwurf, dem das so genannte Eigentumssicherungsmodell zugrunde liegt. Dabei soll der Bund juristisch Eigentümer der Infrastruktur, also des Schienennetzes, der Bahnhöfe und der Energieversorgung, bleiben, die Bahn diese aber für einen festgeschriebenen Zeitraum - vorgesehen sind maximal 18 Jahre - bewirtschaften und bilanzieren. Der vorliegende Entwurf trage den Interessen der Länder nicht Rechnung, hieß es. Eine Privatisierung in dieser Ausgestaltung würde die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele stark behindern und zu erheblichen Haushaltsrisiken führen. "Die Länder lassen sich nicht zur Melkkuh des Bundes machen", wetterte der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP). Die Länder kritisierten mit Verweis auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten, dass der Gesetzentwurf nicht verfasungskonform sei. In der vorliegenden Form werde dem in Artikel 87e Grundgesetz festgeschriebenen Schienenwegevorbehalt des Bundes nicht Rechnung getragen. Schon deshalb sei das Gesetz "für die Länder nicht akzeptabel" - wie der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) kritisierte.
Außerdem befürchten die Länder, dass sich die Bahn nach einer Privatisierung auf gewinnträchtige Strecken konzentriert und nicht lukrative Regionalstrecken stilllegt. Grundsätzlich stehe auch für die Länder die Privatisierung aber nicht zur Debatte. Bei der Klärung des Wie müssten die Argumente der Länder allerdings berücksichtigt werden, so die Länderminister.
Wolfgang Tiefensee wies die Kritik grundsätzlich zurück. Das Gesetz sei verfassungsgemäß, Stilllegungen in der Fläche nicht zu befürchten, sagte er.