Die Bundesregierung will das Wohngeldrecht grundlegend ändern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/6543 ) hat der Bundestag am 11. Oktober zur Beratung in den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen. Das neue Gesetz soll den Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld klarer regeln und den wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriff neu fassen. Außerdem sollen die bisher für die Höhe des Wohngelds maßgeblichen vier Baualtersklassen wegfallen, die Rückforderung des Wohngelds im Todesfall oder bei zu Unrecht gezahltem Wohngeld soll erleichtert und eine gesamtschuldnerische Haftung aller Haushaltsmitglieder eingeführt werden.
Nach Aussage der Bundesregierung führen die meisten der Änderungen des Wohngeldrechts zu Einsparungen, die allerdings aufgrund fehlender Daten nicht quantifizierbar seien. Die Vereinfachung der Mietbetragstabelle, durch Wegfall der Baualtersklassen, führe ersten Schätzungen zufolge zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von etwa 120 Millionen Euro für Bund und Länder.
Im Regierungsentwurf ist vorgesehen, den Wohngeldanspruch auf eine berechtigte Person in einem Haushalt festzulegen. Wer darüber hinaus noch Haushaltmitglied ist, soll sich dem neuen Gesetz nach nun über die "Zugehörigkeit zur Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft" definieren - ohne Rücksicht auf verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Beziehungen. "Damit soll zum einen den geänderten Lebensverhältnissen in der Gesellschaft Rechnung getragen und unter anderem auch für eheähnliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften eine gemeinsame Wohngeldberechtigung eingeführt werden", so die Bundesregierung.